Änderung des Autobahnmautgesetzes
Berlin: (hib/FAL) Die Regelung zur Verwendung der Einnahmen durch die Lkw Maut im Autobahnmautgesetz soll geändert werden. Das Zweite Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge ( 16/10388) soll dahingehend geändert werden, dass ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von 350 Millionen Euro genutzt werden kann. Diese Summe wurde zur Angleichung des Wettbewerbs im Straßenverkehrsgewerbe 2003 beschlossen. Die Neuregelung sieht vor, dass anstatt von bislang bis zu 100 Millionen Euro nun bis zu 450 Millionen Euro von dem verbleibenden Mautaufkommen verwendet werden können. Diese Mittel sollen unter anderem zu Verbesserungen im Beschäftigungsbereich, Qualifizierungsmaßnahmen, sowie zur Verbesserung von Umwelt- und Sicherheitsstandards in mautpflichtigen Güterverkehrsunternehmen genutzt werden. Die Bundesregierung führt an, dass gegenüber der aktuellen Finanzplanung durch die Umsetzung der Harmonisierungsmaßnahmen höhere Ausgaben für den Bundeshaushalt entstehen. Diese Ausgaben sollen entsprechend aus der Änderung der Mauthöhenverordnung gegenfinanziert werden.
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(ab 01.04.2008 )
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