Bundesregierung: Innere Sicherheit und Freiheit des Einzelnen kein Gegensatz
Berlin: (hib/BOB) Gesetze gegen Terror erfüllen im demokratischen Rechtsstaat nach Meinung der Bundesregierung nur dann ihren Zweck, wenn sie die Möglichkeiten, Verbrechen abzuwehren, vergrößern, gleichzeitig aber die Grundrechte der Bürger nur im unbedingt erforderlichen Maße einschränken. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10469) auf eine Große Anfrage der FDP zum Thema "Achtung der Grundrechte" ( 16/7271) mit. Die neue Qualität der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus der vergangenen Jahre wecke ein verstärktes Sicherheitsbedürfnis. Die Bürger erwarteten zu Recht, dass der Staat Maßnahmen ergreife, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und Anschläge zu verhindern.
Die Attentate von New York und Washington sowie von Madrid und London hätten auf dramatische Weise verdeutlicht, dass der Terrorismus keine abstrakte Bedrohung darstelle, sondern unmittelbar das Leben der Menschen in den westlichen Demokratien beeinträchtige. Die Bundesregierung sei sich ihrer Verantwortung bewusst, die Balance zwischen innerer Sicherheit und Freiheit zu wahren, wenn sie gesetzgeberische Maßnahmen zur Reaktion auf diese neue Gefahrenlage vorschlage. Innere Sicherheit und Freiheit des Einzelnen stünden einander nicht als Gegensätzlichkeiten gegenüber, sondern seien zum Ausgleich zu bringen. Persönliche Freiheit sei ohne innere Sicherheit nicht denkbar. Planungen der Regierung zur Änderung der Grundrechte bestünden im Übrigen nicht.
Weiterhin sei die Regierung der Überzeugung, dass der internationale Terrorismus nur im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht, erfolgreich bekämpft werden könne. Sie habe wiederholt unterstrichen, dass Terrorismusbekämpfung unter Wahrung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit erfolgen müsse. Es sei die eindeutige Auffassung der Regierung, dass das Überführen von festgehaltenen Personen in einen anderen Staat zum Zwecke eines Verhörs völkerrechtlich unzulässig sei, wenn dadurch eine Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten erfolgen solle.
Die Regierung ist weiterhin der Meinung, neue Staatszielbestimmungen, die sich auf die Kultur oder den Sport beziehen, seien nicht erforderlich, um die genannten Bereiche tatsächlich nachhaltig zu fördern. Dass Deutschland "Kulturstaat" sei und sein müsse, sei auch ohne ausdrückliche Staatszielbestimmung anerkannt und abgesichert. Das sei in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgehalten. Entsprechendes gelte für die gesellschaftliche Funktion des Sports. Die Regierung plane derzeit keine Einführung weiterer Staatsziele.
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(ab 01.04.2008 )
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