Regierung will an geplanter Firmenwagen-Besteuerung festhalten
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will an ihrem Vorhaben festhalten, den Vorsteuerabzug für privat genutzte Firmenfahrzeuge generell auf 50 Prozent zu begrenzen. In ihrer Gegenäußerung ( 16/10494) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2009 ( 16/10189) heißt es, die beabsichtigte Begrenzung des Vorsteuerabzugs diene der Steuervereinfachung und solle missbräuchliche Gestaltungen vermeiden. Die Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zum Nachweis der unternehmerischen Nutzung zu führen, würde dann in den meisten Fällen entfallen. Da die private Nutzung von Fahrzeugen von den Finanzämtern kaum zuverlässig nachvollzogen werden könne, gebe es einen erheblichen Anreiz für die Steuerpflichtigen, die private Verwendung zu niedrig anzusetzen und dadurch zu wenig Umsatzsteuer zu zahlen. Der Bundesrat hatte dagegen argumentiert, die Gesetzesänderung führe zu einer willkürlichen Steuerbelastung vieler Unternehmen. Gerade Unternehmer, die ein Fahrzeug zwar auch privat, überwiegend jedoch für ihr Unternehmen nutzten, würden mit Umsatzsteuer belastet.
Dagegen stimmt die Regierung dem Vorschlag des Bundesrates grundsätzlich zu, in die geplante Neuregelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld für Privatschulen auch berufsbildende Ergänzungsschulen wie private Wirtschaftsgymnasien, private Berufsfachschulen, Handelsschulen und Sprachschulen einzubeziehen. Nach der Regierungsvorlage wären diese gegenüber allgemeinbildenden Privatschulen steuerlich benachteiligt, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. Die Regierung unterstreicht, dass berufsbildende Schulen wie Berufsgymnasien, Fachgymnasien und Fachoberschulen vom Regierungsentwurf erfasst seien, wenn sie zu einem allgemeinbildenden Schulabschluss führen. Geprüft werden müsse noch, wie die künftige Regelung im Einzelnen ausgestaltet werden soll.
Abgelehnt hat die Regierung die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung eines einheitlichen Sondersteuersatzes anstelle der bisherigen zweistufigen Besteuerung von Gewinnen und verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Ein solcher Sondersteuersatz sei im Rahmen des Jahressteuergesetzes nicht möglich, so die Regierung, da er die Besteuerung der genannten Betriebe grundsätzlich umstellen und zu unterschiedlichen Belastungswirkungen bei den Betroffen führen würde.
Insgesamt hatte der Bundesrat 63 Anmerkungen zum Regierungsentwurf gemacht, die die Bundesregierung zu großen Teilen prüfen will. In einigen Fällen lehnt sie die Vorschläge der Länderkammer ab, in anderen stimmt sie ihnen zu.
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(ab 01.04.2008 )
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