"Behindertenparkplätze" auf weitere Berechtige ausdehnen
Berlin: (hib/MIK) Die Gruppe der Berechtigten, die Behindertenparkplätze benutzten dürfen, soll um schwerbehinderte Menschen, denen beide Arme fehlen oder die eine vergleichbare Funktionseinschränkung haben, erweitert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ( 16/10534) vorgelegt. Derzeit können laut Regierung lediglich schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und blinde Menschen besonders gekennzeichnete "Behindertenparkplätze" benutzen, Menschen denen beide Arme fehlen oder deren Füße unmittelbar am Rumpf ansetzen jedoch nicht.
Mit dem Gesetzentwurf komme die Regierung einer Forderung des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. nach. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen auch andere vergleichbar schwerbehinderte Menschen diesen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen können, heißt es weiter.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.