Längerer Beratungsbedarf für das Jahressteuergesetz
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat seine Beratungen über das Jahressteuergesetz ( 16/10189) am Mittwoch nicht abschließen können, da die Koalition insgesamt 68 Änderungsanträge vorlegte und weitere zehn Änderungsanträge zu dem Gesetz angekündigt wurden. Es ist vorgesehen, die Beratungen in der am 24. November beginnenden Haushaltswoche fortzusetzen und abzuschließen. Das Jahressteuergesetz sieht unter anderem vor, dass Ehepaare vom Jahr 2010 an mit Hilfe eines neuen Faktors den Lohnsteuerabzug untereinander neu verteilen können. Mit dem neuen "optionalen Faktorverfahren" soll erreicht werden, den zumeist bei Ehefrauen hohen Lohnsteuerabzug in der heutigen Steuerklasssen-Kombination III/V abzumildern. Der geringer Verdienende in der heutigen Steuerklasse V soll künftig mindestens in den Genuss der ihm persönlich zustehenden Steuerentlastung durch Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Berücksichtigung von Kindern kommen. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass die Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulage weiter für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt wird. Extremistische Vereine sollen ihre Steuerfreiheit verlieren.
Die Union warb um Verständnis, dass die Beratungen am Mittwoch nicht abgeschlossen werden könnten. Aber zehn weitere Änderungsanträge kämen noch hinzu. Die SPD wies darauf hin, dass eine qualifizierte Beratung der weiteren Punkte erst erfolgen könne, wenn sie ausformuliert seien. Den Unmut über dieses Verfahren könne man verstehen. Die FDP-Fraktion bezeichnete die Beratung des Jahressteuergesetzes in Stücken als neu. Bisher sei dieses Gesetz immer in einem Durchgang beraten worden. Auch Bündnis 90/Die Grünen sprachen von Stückwerk. Die Linksfraktion sprach von "Unfug", der nicht mehr nachvollziehbar sei. Man sehe Probleme mit dem Bundeshaushalt, da finanzielle Auswirkungen des Jahresteuergesetzes im Etat 2009 nicht mehr berücksichtigt werden könnten.
Zu den am Mittwoch vorgelegten Änderungsanträgen gehört ein Vorhaben, das Familien, die Behinderte aufnehmen, begünstigen soll. Durch die Neuregelung werden alle Einnahmen steuerfrei gestellt, die einer Gastfamilie für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung eines behinderten Menschen von Sozialleistungsträgern gezahlt werden. "Gastfamilien ermöglichen behinderten Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft außerhalb von Einrichtungen der Behindertenhilfe", heißt es dazu in dem Entwurf.
Ein weiterer Änderungsantrag betrifft die so genannten Basisrentenverträge zur Altersversorgung. Bisher müssen die Finanzämter jeden einzelnen Vertrag auf Förderungsfähigkeit prüfen. Weil die Einzelfallprüfung sehr zeitaufwändig und fehleranfällig sei, werde jetzt eine einheitliche Zertifizierung eingeführt. Dadurch werde bindend festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. Steuerbürger, Anbieter dieser Produkte und Finanzämter würden entlastet. Bei Zustimmung des Kunden dürfen die Anbieter den Finanzämtern in Zukunft sogar die Daten aus den Verträgen übermitteln, so dass der Einzelnachweis von Einzahlungen auf die Verträge entfallen kann.
Eine Umgehung der Abgeltungssteuer wollen Union und SPD mit einem weiteren Änderungsantrag verhindern. So würden Lebensversicherungsverträge mit einem sehr geringen Versicherungsschutz und Verträge mit individueller Vermögensverwaltung angeboten. Im Erlebensfall werde keine Versicherungsleistung garantiert. Bei diesen Verträgen erscheine eine privilegierte Besteuerung wie bei anderen Lebensversicherungen nicht mehr angemessen und soll entfallen.
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