Irakflüchtlinge noch nicht zur Rückkehr bewegen
Berlin: (hib/DAK) Flüchtlinge aus dem Irak können nach Ansicht der Bundesregierung noch nicht zur Rückkehr in ihr Land ermutigt werden, obwohl sich die Sicherheitslage in weiten Teilen des Iraks verbessert habe. Dies erklärt die Regierung in einer Antwort ( 16/10765) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/10637) zur aktuellen Situation irakischer Flüchtlinge. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Einschätzungen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen, UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees). Die Organisation gibt an, dass sich die cirka 2,7 Millionen irakischen Binnenflüchtlinge in sehr unterschiedlichen Lebenssituationen befänden. Insgesamt sei es vor allem problematisch, Arbeitsplätze und erschwingliche Unterkünfte zu finden, sowie Zugang zu staatlichen Hilfsorganisationen zu erhalten und sich bei örtlichen Provinzverwaltungen registrieren zu lassen.
Die Umstände in der autonomen Region Kurdistan-Irak seien im Verhältnis zu anderen Provinzen besser, so die Regierung. In Syrien verfügten derzeit 1,2 Millionen irakischer Flüchtlinge, die unter der ansässigen Bevölkerung leben, über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Die Anzahl irakischer Flüchtlinge in Jordanien werde auf 200.000 bis 500.000 Personen geschätzt. Sie hielten sich aufgrund abgelaufener Kurzzeitvisa zumeist illegal im Land auf. Die Versorgungslage der Flüchtlinge werde zunehmend schwerer und auch die medizinische Versorgung sei unzureichend. Da viele Kinder von zurückkehrenden Flüchtlingen in einem deutschsprachigen Umfeld aufgewachsen seien, prüft die Regierung derzeit den Wunsch einiger Eltern zur Errichtung einer deutschen Schule in Arbil (Nordirak). Im April 2008 hatte die Regierung eine Initiative zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge in der EU ergriffen. Es sei davon auszugehen, dass es diesbezüglich beim Rat der EU-Innen- und Justizminister am 27./28. November zu einer Entscheidung komme. Für eine Aufnahme in der EU kämen nach Angaben der Bundesregierung insbesondere Flüchtlinge in Betracht, denen eine Rückkehr in den Irak wegen Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit nicht zugemutet werden könne.
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(ab 01.04.2008 )
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