Gesetz zur Rehabilitierung von DDR Haftopfern präzisieren
Berlin: (hib/LEU) Für zu Unrecht verurteilte DDR-Bürger soll Klarheit geschaffen werden bei der Bestimmung der erlittenen Haftdauer. Der Petitionsausschuss hat sich daher am Mittwochmorgen einstimmig für eine einheitliche Regelung zur Mindesthaftdauer ausgesprochen. Der Ausschuss schließt sich damit der Forderung der Petenten an, das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) bei der Bestimmung der Mindesthaftdauer zu ändern.
Künftig soll die besondere Zuwendung für Haftopfer gezahlt werden, wenn sie eine Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens "180 Tagen" erlitten haben. Bislang sieht das StrRehaG eine Mindesthaftdauer von sechs Monaten vor. (§17 a StrRehaG). Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass Haftopfer auch dann entschädigt werden, wenn bei der Bestimmung der Mindesthaftdauer gemäß StrRehaG die Tageszählmethode angewendet wird. Die zugrundeliegende Petition soll daher den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben und dem Justizministerium "als Material" zugeleitet werden. Damit will der Ausschuss sicherstellen, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Bundesregierung das Anliegen in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbeziehen.
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