Pressemitteilung
Datum: 25.08.2005
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
25.08.2005
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Klage gegen Auflösung des Bundestages
"Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht
nunmehr fest, dass am 18. September ein neuer Bundestag
gewählt werden kann.
Ich bin nicht überrascht. Ich war stets überzeugt, dass die große Mehrheit des Deutschen Bundestages und ebenso der Kanzler mit seiner Vertrauensfrage verfassungsgemäß gehandelt und entschieden haben.
Ich bleibe im Lichte dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aber bei meinem Vorschlag, ein Selbstauflösungsrecht mit einem sehr hohen Quorum ins Grundgesetz aufzunehmen. Mit Rücksicht darauf, dass der Weg über die Vertrauensfrage eine nicht so leicht durchschaubare Art ist, zu Neuwahlen zu kommen, dass aber die absolute Mehrheit zur Ablehnung einer Vertrauensfrage keine sehr hohe Hürde ist, plädiere ich dafür, in der nächsten Legislaturperiode in Ruhe über eine Verfassungsänderung zu debattieren."
Ich bin nicht überrascht. Ich war stets überzeugt, dass die große Mehrheit des Deutschen Bundestages und ebenso der Kanzler mit seiner Vertrauensfrage verfassungsgemäß gehandelt und entschieden haben.
Ich bleibe im Lichte dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aber bei meinem Vorschlag, ein Selbstauflösungsrecht mit einem sehr hohen Quorum ins Grundgesetz aufzunehmen. Mit Rücksicht darauf, dass der Weg über die Vertrauensfrage eine nicht so leicht durchschaubare Art ist, zu Neuwahlen zu kommen, dass aber die absolute Mehrheit zur Ablehnung einer Vertrauensfrage keine sehr hohe Hürde ist, plädiere ich dafür, in der nächsten Legislaturperiode in Ruhe über eine Verfassungsänderung zu debattieren."
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 1 - Referat Presse - Rundfunk - FernsehenDorotheenstraße 100, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227-37171, Fax: (030) 227-36192
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2005/pz_050825