Öffentliche Anhörung zum Thema
"Änderung des Stammzellgesetzes" am 3. März 2008
Ergänzende Informationen zur Pressemitteilung vom 26.02.2008
Zur Änderung des Stammzellgesetzes veranstaltet der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages eine öffentliche Anhörung, die am Montag, 3. März 2008 von 11 bis 16 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Anhörungssaal 3.101) unter der Leitung der Ausschussvorsitzenden Ulla Burchardt stattfindet.
Unter den Bundestagsabgeordneten werden gegenwärtig vier unterschiedliche Positionen zu der Frage einer Novellierung vertreten. Im Mittelpunkt der Debatte steht der Vorschlag, angesichts der Forderungen aus der Wissenschaft, den Stichtag für den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen einmalig auf den 1. Mai 2007 zu verschieben. Weitere Positionen fordern eine Aufhebung der Stichtagsregelung, die Beibehaltung des bestehenden Gesetzes oder eine Rückkehr zum Importverbot.
Die Anhörung mit 12 Sachverständigen soll den Abgeordneten helfen, sich zwischen diesen Ansichten auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage zu entscheiden. Anders als sonst üblich haben daher die Vertreter der verschiedenen Gesetzentwürfe die anzuhörenden Experten und die Fragen vorschlagen dürfen. Dabei wurde die unterschiedliche Stärke der Gruppen berücksichtigt. Auch die Anhörung zu der ethisch umstrittenen Frage des Stammzellimports selbst wird in weiteren Punkten von dem üblichen Verfahren abweichen: So werden nicht nur die Mitglieder des federführenden Ausschusses Fragerecht haben, sondern alle Bundestagsabgeordneten - auch diejenigen Abgeordneten, die sich bisher nicht für einen der Anträge haben entscheiden können. Die Reihenfolge des Fragens wird sich auch nicht nach der Fraktionsstärke, sondern nach der Zahl der Unterzeichner richten.
Der Anhörung liegen neben einem Gesetzentwurf und einem Antrag der Abgeordneten-Gruppe Priska Hinz, Julia Klöckner und anderen drei Gesetzentwürfe der Abgeordneten-Gruppen von René Röspel u. a., Ulrike Flach u. a. sowie Hubert Hüppe u. a. zugrunde.
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses unter Angabe des Vor- und Nachnamens sowie des Geburtsdatums anzumelden (Tel. 030 227 32861, Fax: 030 227 36845; bildungundforschung@bundestag.de). Weitere Informationen und Hinweise für Pressevertreter finden Sie in der Pressemitteilung vom 26.02.2008: http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2008/pm_0802261.html.
Liste der Sachverständigen:
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Univ.-Prof. Dr.-med. Dr. rer. nat. Henning Beier, RWTH Aachen, Emeritus, Direktor des Instituts für Anatomie und Reproduktionsbiologie a. D.
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Prof. Dr. theol. Peter Dabrock, M.A. , Juniorprofessor für Sozialethik (Bioethik), Philipps-Universität Marburg, FB Ev. Theologie - Sozialethik/Bioethik
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Prof. Dr. Christian Hillgruber, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Institut für Öffentliches Recht
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Prof. Dr. Konrad Hilpert, Prodekan, Ludwig-Maximilian-Universität, Kath.-Theologische Fakultät, München
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Prof. Dr. Regine Kollek, Universität Hamburg, FSP BIOGUM / FG Medizin
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Colin P. McGuckin, Professor of Regenerative Medicine, Newcastle Centre for Cord Blood, Institute of Human Genetics, North East England Stem Cell Institute, International Centre for Life, Newcastle University
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Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg, Juristische Fakultät
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Prof. Dr. Hans Schöler, Geschäftsführender Direktor, Zell- und Entwicklungsbiologie, Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin
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Prof. Dr. Dr. h.c. Robert Spaemann, Emeritus, Ludwig-Maximilians-Universität München, Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft
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Prof. Dr. med. Bodo E. Strauer, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Klinik für Kardiologie, Pneumologie und Angiologie
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Prof. Dr. Jochen Taupitz, Geschäftsführender Direktor, Universität Mannheim, Institut für Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik
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Prof. Dr. med. Otmar D. Wiestler, Wissenschaftlicher Vorstand, Deutsches Krebsforschungszentrum
Herausgeber
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