Auswärtiger Ausschuss
Grußwort des Vorsitzenden
Vorsitzender Ruprecht Polenz
© DBT
Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages ist einer der größten und angesehensten Ausschüsse im Deutschen Bundestag. Eine besondere verfassungsrechtliche Stellung erhält er dadurch, dass er wie nur wenige andere Ausschüsse im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt ist. Nach Art. 45a Abs. 1 GG hat der Deutsche Bundestag einen Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten zu bestellen. Eine ähnliche Vorschrift enthielt auch schon die Weimarer Reichsverfassung. Dies ist vor allem deswegen bemerkenswert, weil beide Verfassungen gleichzeitig festlegten, dass die Gestaltung der Auswärtigen Politik primär Sache der Exekutive ist. Sowohl für die Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen, aber auch für Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, schreibt das Grundgesetz aber die Mitwirkung des Parlaments vor.
Der Auswärtige Ausschuss ist der außenpolitische Kontrolleur der Bundesregierung. Diese Aufgabe kann außer ihm kein anderer Ausschuss wahrnehmen. Er ist aber mehr als das. Er ist Initiator neuer Ideen, Impulsgeber für die Bundesregierung und dasjenige Organ im Deutschen Bundestag, das die Bundesregierung zur Reflektion über ihre außenpolitischen Vorstellungen veranlasst. Dies alles ist deswegen von besonderer Bedeutung, weil Außenpolitik in hohem Maße Krisenpräventionspolitik ist und das Parlament durch seine Beteiligung Mitverantwortung übernimmt.
Es ist vor allem das Bundesverfassungsgericht gewesen, das durch mehrere grundlegende Entscheidungen die Bedeutung und den Handlungsspielraum des Deutschen Bundestages und des Auswärtigen Ausschusses in der Außenpolitik deutlich vergrößert hat. Das höchste deutsche Gericht hat im Januar 1994 von einer „Parlamentarisierung der Außenpolitik“ und im Jahre 2001 von einem Recht des Bundestages auf „Teilhabe an der auswärtigen Gewalt“ gesprochen. Die wichtigste außenpolitische Entscheidung überhaupt, nämlich die zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte, hat es an die „ – grundsätzlich vorherige – konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages“ gebunden. Es ist der Auswärtige Ausschuss, der dem Plenum des Deutschen Bundestages Empfehlungen in diesen schwierigen Fragen unterbreitet, von denen das Plenum bisher noch in keinem einzigen Falle abgewichen ist. Dies dokumentiert die hohe Verantwortung, die bei diesen, aber auch bei allen anderen Fragen auf den Mitgliedern des Auswärtigen Ausschusses, darunter vielen ehemaligen Bundesministern, Staatsministern und Parlamentarischen Staatssekretären, ruht.
Berlin, Februar 2006
Ruprecht Polenz, MdB
Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses