Kommission zur Modernisierung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Einsetzung und Auftrag der Kommission
Bundestag und Bundesrat hatten am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (kurz Föderalismuskommission II) einzusetzen. Das Parlament nahm einen fraktionsübergreifenden Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP (16/3885) gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Bündnisgrünen an. Änderungsanträge der Linksfraktion ( 16/3888) und der Bündnisgrünen ( 16/3887) zu dem Antrag der Koalition und der FDP lehnte der Bundestag mit großer Mehrheit ab ( 16/74, S. 7393A-7411A). Der Bundesrat fasste seinen gleichlautenden Beschluss einstimmig (Bundesrat-Drucksache 913/06 (Beschluss)).
Auftrag der Kommission
Die Kommission hatte den Auftrag, Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu erarbeiten, um diese den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Den Einsetzungsbeschlüssen war als Anlage eine offene Themensammlung beigefügt. Darin werden genannt: Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltskrisen, Aufgabenkritik und Setzung von Standards, Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung unter anderem durch die Entflechtung von Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung, Stärkung der den Aufgaben entsprechenden Finanzausstattung und der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften, verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten eines erleichterten freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern sowie schließlich die Bündelung fachpolitischer Leistungen und Auswirkungen auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen.