Fünf gute Gründe
Am 27. September 2009 sind über 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des 17. Deutschen Bundestages zu bestimmen. Fünf gute Gründe, weshalb auch Sie wählen gehen sollten.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke
aus“, heißt es im Grundgesetz. In besonderer Weise
trifft das auf den Bundestag zu. Denn das Parlament ist das einzige
Verfassungsorgan, das vom Volk direkt gewählt wird.
Der Bundestag ist die Stimme der Bürgerinnen und
Bürger.
Die Abgeordneten des Bundestages sind die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, nehmen ihre Probleme und Anliegen auf und tragen sie ins Parlament als dem zentralen Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg formuliert und diskutiert sowie notwendige Entscheidungen getroffen werden. Wer Ihre Interessen in Berlin vertritt, müssen Sie nicht dem Zufall überlassen. Gehen Sie zur Wahl.
Der Bundestag ist das Forum für den
politischen Ideenwettbewerb.
Wirtschaftskrise, Klimawandel, alternde Gesellschaft: Deutschland steht vor großen politischen Herausforderungen. Wie sie bewältigt werden können, darüber gehen die Konzepte der Parteien, die sich zur Wahl stellen, teils erheblich auseinander. Mit Ihrer Stimme können Sie Einfluss darauf nehmen, welche Partei sich im politischen Ideenwettbewerb durchsetzt. Lassen Sie nicht die anderen allein über die Zukunft des Landes entscheiden. Gehen Sie zur Wahl.
Der Bundestag wählt den
Bundeskanzler.
Der Ausgang der Bundestagswahlen bestimmt, welche Partei den Bundeskanzler stellt. Denn zu seiner Wahl braucht er die Mehrheit der Abgeordneten des Parlaments. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie also nicht allein über die Zusammensetzung des neuen Bundestages mit. Sie nehmen zugleich Einfluss darauf, wer in Deutschland die Regierungsgeschäfte führt, die Bundesminister bestimmt und die Leitlinien der Politik der Bundesregierung verantwortet. Darum: Gehen Sie zur Wahl.
Der Bundestag erlässt Gesetze, die
unser aller Leben betreffen.
Ob Ausbau der Kleinkindbetreuung, Patientenverfügungen oder Videoüberwachung auf Bahnhöfen: Die Bundesregierung kann viele Gesetzesvorhaben initiieren. Ohne Zustimmung des Parlaments aber kann sie kein einziges davon umsetzen. Denn der Bundestag ist die gesetzgebende Gewalt in Deutschland. Er beschließt Gesetze, die unser aller Leben betreffen. Nutzen Sie die Chance mitzubestimmen, in was für einer Gesellschaft wir leben. Gehen Sie zur Wahl.