Wahltag heißt für die Wählerinnen und Wähler,, nur wenige Minuten für das wichtigste staatsbürgerliche Recht aufzuwenden: zwei Kreuze auf dem Stimmzettel zu machen. Im Wahllokal können Wahlberechtigte ohne großen Aufwand und ungestört persönlich ihre Stimme abgeben. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen dafür, dass die Bundestagswahl geheim und frei abläuft.
Stimmzettel ausgeben, den Urnengang beobachten, Wahlzettel auszählen: Am Wahltag übernehmen das ehrenamtlich etwa 630 000 Wahlhelfer. Auch zur Bundestagswahl am 27. September 2009 werden sie in den rund 90 000 Wahlvorständen der Stimmbezirke gebraucht. Wahlhelfer kann jeder Wahlberechtigte werden. Man meldet sich freiwillig beim Landeswahlleiter oder seinem zuständigen Wahlamt oder die Gemeinde beruft sie ein. Für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer ein so genanntes Erfrischungsgeld.
Sie sind am Wahltag im Urlaub oder können aus gesundheitlichen Gründen Ihre Stimme nicht persönlich abgeben? Kein Problem. Denn es gibt ja die Briefwahl. Eine Gebrauchsanleitung.
Wenn wir am 27. September 2009 zur Bundestagswahl gehen, um in einer Kabine auf unserem Stimmzettel Kreuzchen zu machen, können wir zwei Stimmen vergeben. Mit der so genannten Erststimme wählen wir unseren Wahlkreiskandidaten, also den Politiker, der für unsere Region in den Bundestag einziehen soll. Mit unserem zweiten Kreuz, der „Zweitstimme“, entscheiden wir über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag.
Wählen kann auch, wer als deutscher Staatsbürger zum Zeitpunkt der Bundestagswahl im Ausland lebt. Allerdings muss man dazu die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.