Im Jugendstrafvollzug inhaftierte junge Menschen sollen künftig die Möglihckeit haben, über Maßnahmen, die sie betreffen, von einem in ihrer Nähe gelegenen Gericht angehört zu werden. Der Bundestag beschloss dazu am 8. November einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/6293 ) einstimmig. Die Jugendkammern der Landgerichte sollen über Maßnahmen im Strafvollzug entscheiden und nicht, wie bisher, die Oberlandesgerichte. Ferner ist vorgesehen, dem Jugendlichen das Recht auf eine mündliche Anhörung zu geben.
Kinder sollen besser vor Misshandlungen oder Vernachlässigung durch ihre Eltern geschützt werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/6815 ) vorgelegt. Voraussetzung dafür sei, dass Familiengerichte und Jugendämter ihre jeweilige Rolle effektiv wahrnehmen. Sie müssten dazu beitragen, dass die sozialpädagogischen Hilfs- und Unterstützungsangebote die betroffene Familie auch wirklich erreichen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sei dazu beispielsweise vorgesehen, den Paragraphen, der sich mit gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls beschäftigt, dahingehend zu ändern, dass familiengerichtliche Maßnahmen auch unterhab der Schwelle der Sorgerechtsentziehung möglich sind.
Der Doppelbezug von in- und ausländischen Rentenleistungen durch Kriegsopfer bleibt unangetastet. Der Bundestag stimmte am 8. November einem entsprechend geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/6541 , 16/6985 ) mit den Stimmen von Union, SPD und FDP zu. Die Fraktionen von Die Linke und den Grünen enthielten sich. Die Abgeordneten tragen damit verfassungs- und rechtssystematischen Bedenken des Bundesrates Rechnung. Der Gesetzentwurf hatte ursprünglich die Anrechung der aus gleichem Grunde schon im Ausland erlangten Rentenleistungen vorgesehen. Mit dem Gesetz wird jedoch eine Rechtsgrundlage für die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (AHP) geschaffen.
Melde-, Auskunfts- und Bescheinigungsaufwand der Arbeitgeber sollen verringert werden. Der Bundestag beschloss dazu am 8. November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze ( 16/6540 , 16/6986 ) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Grünen. Die FDP stimmte mit Nein, Die Linke enthielt sich. Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Vorschriften zum Sozialversicherungsausweis zusammenzufassen und die Sozialversicherungsordnung aufzuheben. Außerdem wird die Meldepflicht von Insovenzverwaltern in Insovenzfällen geregelt. Mit dem Gesetz wird ferner klargestellt, dass Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialverischerung im Insolvenzfall zum Arbeitnehmervermögen gehören.