Ältere Langzeitarbeitslose müssen möglicherweise doch nicht mit deutlichen Abschlägen in Frührente gehen. Die Koalitionsfraktionen stellten am 8. November im Bundestag eine Nachfolgelösung für die zum Jahresende auslaufende so genannte 58er-Regelung in Aussicht.
Nach der "58er-Regelung" können Arbeitslose, die älter als 58 Jahre sind, bis zur Rente Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, ohne dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung zu stehen. Sie müssen sich aber verpflichten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen, von dem an sie Altersbezüge ohne Abschläge erhalten können. Mit dem Auslaufen der Regelung müssten Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren Frührente statt Arbeitslosengeld II beantragen - und Abschläge hinnehmen.
Gegen die drohende "Zwangsverrentung" mit dauerhaften Abschlägen bis zu 18 Prozent wendet sich ein Antrag der Fraktion Die Linke ( 16/6933 ), den der Bundestag in den Arbeitsausschuss überwies. Die Abgeordneten fordern die Regierung darin auf, kurzfristig das Zweite Sozialgesetzbuch so zu ändern, dass ältere Erwerbslose nicht gezwungen werden, "Frührenten mit Abschlägen in Kauf zu nehmen".
Der Chef der Fraktion Die Linke, Gregor Gysi, sagte, er halte die "Zwangsverrentung" für grundgesetzwidrig. Ähnlich äußerte sich der FDP-Sozialexperte Heinrich L. Kolb. Er kündigte einen eigenen Antrag seiner Fraktion an. Die Grünen-Politikerin Irmingard Schewe-Gerigk erinnerte daran, dass ihre Fraktion von der Regierung bereits im Mai in einem Antrag die Lösung des Problems verlangt habe. Der CDU-Politiker Karl Schiewerling sagte, daran werde gearbeitet. Der SPD-Abgeordnete Anton Schaaf forderte die Union auf, sich dazu die Vorschläge des Bundesarbeitsministeriums noch einmal genau anzuschauen.