Deutschland soll als Standort für Investmentfonds attraktiver werden. Das erhofft sich die Bundesregierung von der Änderung des Investmentgesetzes und anderer Vorschriften ( 16/5576 , 16/5848 ), die der Bundestag am 8. November auf Empfehlung des Finanzausschusses ( 16/6874 ) beschlossen hat. Die Opposition lehnte die Änderungen geschlossen ab. Bei Enthaltung der Linksfraktion wies der Bundestag einen Antrag der Grünen ( 16/661 ) zurück, die Marktstabilität offener Immobilienfonds zu sichern.
Das Parlament hat die Regierungsvorlage in 38 Punkten geändert. So können sich nun offene Immobilienfonds an mehrstöckigen Immobiliengesellschaften beteiligen. Gesellschaften, die nur Spezialfonds verwalten, müssen kein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied bestellen. Deutsche Spezialfonds erhalten mehr Geschäftsmöglichkeiten und können von der Pflicht abweichen, Fondsanteile täglich zurücknehmen zu müssen. Als neue Fondskategorie werden Mikrofinanzfonds eingeführt, über die Kleinkredite in Entwicklungsländern finanziert werden können. Darüber hinaus brauchen Investmentgesellschaften künftig nur noch ein Anfangskapital von 300.000 Euro statt bisher 730.000 Euro. Zudem ermöglichen Infrastrukturfonds Investitionen in öffentlich-private Partnerschaftsprojekte.
Die neue Kategorie der "sonstigen Sondervermögen" bietet eine Plattform für innovative Finanzprodukte. Die eingeschränkte Möglichkeit, die Anleger bei Sparplänen vorab mit Vertriebs- und Abschlusskosten zu belasten, gilt künftig auch für ausländische Fonds, aus Sicht der FDP ein "falsch verstandener Anlegerschutz".
Der Bundestag lehnte Entschließungsanträge der FDP ( 16/7008 ) und der Grünen ( 16/7007 ) ab. Für die FDP ist das Gesetz vom "Misstrauen gegenüber dem Markt und innovativen Produkten" geprägt. Die Grünen vermissten die Verpflichtung für die Fonds, alle Kosten transparent zu machen.