Von 2008 an bekommen die Bundesländer 1,5 Prozent mehr Geld für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Von 6,7 Milliarden Euro im kommenden Jahr steigen die so genannten Regionalisierungsmittel bis zum Jahr 2014, in dem die Höhe der Mittel erneut geprüft werden soll, auf 7,3 Milliarden pro Jahr. Die Länder bekommen damit in den kommenden sieben Jahren knapp 49 Milliarden Euro für den ÖPNV, müssen allerdings den Bund über die Verwendung der Mittel informieren. Das sieht der Regierungsentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes ( 16/6310 ) vor, den der Bundestag am 8. November mit den Stimmen der Koalition und der FDP angenommen hat. Die Grünen stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. Änderungsanträge der Opposition fanden keine Mehrheit. Abgelehnt wurden ein Gesetzentwurf ( 16/1435 ) und ein Antrag der Grünen ( 16/652 ) zur Finanzierung des ÖPNV. Die Fraktion wollte den Ländern Vorgaben über die Verwendung der Regionalisierungsmittel machen und sie verpflichten, die Verwendung offenzulegen. Der Bundestag votierte nach Empfehlungen des Verkehrsausschusses ( 16/6975 , 16/2807 ). Alle anderen Fraktionen wiesen schließlich einen Entwurf der Linken zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes ( 16/4858 ) auf Anraten des Verkehrsausschusses ( 16/5771 ) zurück, wonach die Kosten für Bahnübergänge bei Länderbahnen vom Bund und vom Land je zur Hälfte getragen werden sollten.