Vom 1. Januar 2008 an wird es fünf neue Bundesfinanzbehörden geben: Nord, Mitte, West, Südwest und Südost. Die bisherigen Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, Köln und Nürnberg mit ihren Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen und der Abteilung "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" sowie die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe und Köln werden aufgelöst. Dies beschloss der Bundestag am 8. November, als er den Regierungsentwurf zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze ( 16/6993 ) auf Empfehlung des Finanzausschusses (16/6993 ) in der Fassung dreier Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen annahm. Lediglich die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. Ziel ist es, die Zollverwaltung auf veränderte Aufgabenschwerpunkte vorzubereiten und ihre Effizienz zu verbessern.
Keine Mehrheit fand am 8. November ein Antrag der FDP ( 16/1565 ) im Bundestag, die Aktivitäten deutscher Unternehmen für den Export von Erneuerbare-Energien-Technologien "sachgerecht" zu unterstützen. Das Parlament folgte mit der Mehrheit von Koalition und Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/3587 ). Nach dem Willen der Liberalen sollten vor allem jene Technologietransfers gefördert werden, die die Effizienz der Energienutzung in Entwicklungs- und Schwellenländern verbessern.
Der Bundestag hat am 8. November einen Antrag der FDP-Fraktion ( 16/969 ) abgelehnt, das EU-Waffenembargo gegen China beizubehalten. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/2574 ). Die Opposition stimmte geschlossen für die FDP-Initiative. Die Koalitionsfraktionen hielten sie für überflüssig, weil auch bei einer Aufhebung des Embargos eine Lieferung von Kriegswaffen nach China nicht in Betracht komme.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss Routineberichte künftig nur noch einmal pro Wahlperiode vorlegen. Einen darauf abzielenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten ( 16/6737 , 16/6957 ) sowie einen Antrag der Koalition ( 16/5421 , 16/6492 ) nahm der Bundestag am 8. November auf Empfehlung des Agrarausschusses gegen die Stimmen der Opposition an.
Der Bundestag hat am 9. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes ( 16/6309 ) entsprechend einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses ( 16/6828 ) bei Enthaltung der Grünen in geänderter Fassung zugestimmt. Mit dem Gesetz wurden die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Zirkuszentralregisters geschaffen, in dem Zirkusbetriebe mit Tierhaltung und mobile Tierschauen erfasst werden können.
Einer Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes ( 16/6559 ) hat der Bundestag am 9. November auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses ( 16/6862 ) bei Enthaltung der FDP zugestimmt. Damit müssen Betriebe mit weniger als 350 Legehennen Eier der Güteklasse B künftig kennzeichnen, wenn sie sie vermarkten.
Unzufrieden mit der EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Wein und zur Änderung bestimmter Verordnungen (Ratsdokument 11361/07) hat sich der Bundestag am 8. November gezeigt. Auf Empfehlung des Agrarausschusses ( 16/6863 ) nahm er gegen das Votum der Linksfraktion eine Entschließung an, wonach die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Weinbaus im Mittelpunkt stehen müsse. Eine reine Mengenreduzierung durch Rodungsprogramme stehe dem entgegen. Die EU-Vorschläge, vor allem das Verbot der Saccharoseanreicherung, würden deutsche Winzer schlechterstellen. Die bisherige Qualitäts- und Bezeichnungssystematik müsse erhalten bleiben, und die Weinmarktpolitik sei stärker auf Regionalität und Originalität auszurichten, so der Bundestag.