FDP erkundigt sich nach Bilanz des Informationsfreiheitsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Das Anfang 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes beschäftigt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/11790). Danach sollte das Gesetz "ein neues Bürgerrecht schaffen", indem es allen Bürgern "grundsätzlich einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten verschafft". Dazu wollen die Abgeordneten wissen, wie viele Auskunftsersuchen auf Grundlage des IFG seit seinem Inkrafttreten bis Ende 2008 bei Behörden des Bundes und ihnen nachgeordneten Behörden eingegangen sind und in welcher Zeit sie durchschnittlich bearbeitet werden. Ferner erkundigt sich die Fraktion unter anderem danach, in wie vielen Fällen 2008 Anträge gänzlich oder teilweise abgelehnt wurden und wie oft im vergangenen Jahr gegen solche Ablehnungen von den Antragstellern Widerspruch eingelegt wurde.
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