Linksfraktion: Unschuldsvermutung soll auch im Arbeitsrecht gelten
Berlin: (hib/BOB) Arbeitgeber sollen eine Fehlverhalten von Arbeitnehmern, auf das sie eine Kündigung stützen wollen, auch beweiskräftig nachweisen müssen. Zwischen dem nachgewiesenen Schaden und den wirtschaftlichen Auswirkung auf beiden Seiten müsse ein "angemessenes Verhältnis" bestehen, fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/13383). Sie argumentiert, mit einer solchen Verdachtskündigung könne ein Unschuldiger seinen Arbeitsplatz verlieren. Durch richterliche Rechtsfortbildung sei mit einer solchen Entlassung eine Kündigungsart geschaffen worden, die eine "einseitige Risikoverlagerung zu Lasten der ohnehin schon benachteiligten Arbeitnehmer" vornehme und ausschließlich Arbeitgeberinteressen schütze. Eines der jüngsten Opfer dieser Rechtssprechung sei die ehemalige Kassiererin einer Berliner Supermarktfiliale.
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