Der 16. Deutsche Bundestag hat bisher 91 Gesetze beschlossen. Bis zur parlamentarischen Sommerpause wurden 209 Gesetzesvorhaben eingebracht, 167 davon haben die Abgeordneten in erster von insgesamt drei Lesungen behandelt.
Die meisten Gesetzentwürfe wurden im Politikbereich Justiz eingebracht. 68 Gesetzesvorhaben liegen bisher vor, in den Bereichen Finanzen 28 und Inneres 25 Gesetze. Das Parlament befasst sich außerdem mit 32 völkerrechtlichen Vereinbarungen.
Zu den 91 beschlossenen Gesetzen gehören langjährige Vorhaben wie die Föderalismusrefom und das Informationsfreiheitsgesetz sowie in nationales Recht umgesetzte EU-Richtlinien wie das Gleichbehandlungsgesetz. Am Ende der parlamentarischen Arbeit an Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen standen Reformen wie das Steueränderungsgesetz und das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung.
50 der 91 beschlossenen Gesetze sind verkündet, das heißt, sie sind schon in Kraft getreten.
Mit der Föderalismusreform wird die bundesstaatliche Ordnung modernisiert. Dazu wurden die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern im Grundgesetz geändert und die politischen Verantwortlichenkeiten deutlicher zugeordnet. So benötigen in Zukunft weniger Gesetze die Zustimmung des Bundesrates, was die Gesetzgebung transparenter und schneller macht. Zudem werden in bestimmten Politikbereichen Zuständigkeiten auf die Länder verlagert. Das Gesetz tritt 2007 in Kraft.
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhält jeder Zugang zu Akten und elektronisch gespeicherten Informationen. Seit dem 1. Januar 2006 sind amtliche Informationen des Bundes grundsätzlich einsehbar.
Das Gleichbehandlungsgesetz soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Mit seinem Beschluss setzt der Bundestag Antidiskriminierungsrichtlinien der EU in deutsches Recht um.
Mit dem Steueränderungsgesetz hat der Bundestag neue Steuerregelungen ab 2007 beschlossen. Die Pendlerpauschale für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz wird erst vom 21. Entfernungskilometer an gewährt. Auch der Sparerfreibetrag und die Bezugsdauer des Kindergeldes werden gekürzt. Darüber hinaus wird auf besonders hohe Einkommen ein Zuschlag zur Einkommensteuer, die so genannte "Reichensteuer", erhoben.
Das Wachstums- und Beschäftigungsgesetz beinhaltet unter anderem die steuerliche Anerkennung von Kinderbetreuungskosten berufstätiger Eltern, aber auch die Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Das Gesetz schafft zudem bessere Abschreibungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Steuererleichterungen wieder mehr investieren sollen.