Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation ( 16/10816) hat den Bundestag passiert. Mit den Stimmen der Koalition verabschiedete das Parlament am 30. Januar die Vorlage in der vom Innenausschuss beschlossenen Fassung ( 16/11763). Mit dem Gesetz werden europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt.
Das SIS II soll das bisherige Schengener Informationssystem (SIS) ablösen, das das Kernstück der Ausgleichsmaßnahmen für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen zwischen den Schengen-Staaten bildet. Mit der Datenbank können Datensätze zur polizeilichen Fahndung nach Personen und Sachen bereitgestellt und verwaltet werden. Das bisherige System ist jedoch nicht auf die gewachsene Zahl von Schengen-Staaten ausgelegt. Auch können keine biometrischen Daten gespeichert werden.
Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke ( 16/11776). Darin heißt es, dass die Inbetriebnahme von SIS II mehrfach verschoben worden sei. Trotz mehrjähriger Vorbereitungszeit sei es nicht gelungen, ein arbeitsfähiges SIS II aufzubauen. Eine Änderung nationaler Vorschriften sei deshalb derzeit nicht zu vertreten.
Der Innenausschuss hatte am 28. Januar mit Koalitionsmehrheit einen Änderungsantrag verabschiedet, mit dem die Benachrichtigung Betroffener nach einer Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle im SIS an Bestimmungen der Strafprozessordnung angeglichen werden soll. Damit soll klargestellt werden, dass die Benachrichtigung nur zurückgestellt werden kann, solange sie den Zweck der Ausschreibung gefährden würde. Erfolgt die Benachrichtigung nicht innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Ausschreibung, bedürfen weitere Zurückstellungen der gerichtlichen Zustimmung.