Ulrich Kirsch
Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes über die Betreuung der Soldaten nach Auslandseinsätzen
Nach dem Tod zweier Bundeswehrangehöriger in Afghanistan kürzlich hatten wir eine Diskussion über die Bezeichnung des Einsatzes. Um was handelt es sich : um Stabilisierungseinsatz oder Krieg, Terroropfer oder Gefallene? Während sich der Bundesverteidigungsminister lange Zeit zurückhielt, fiel der BundeswehrVerband durch seine eindeutige Sprache auf.
Wir wollten keinen Krieg der Worte. Uns ging es darum, der Bevölkerung klar zu machen, was unsere Kameraden in Afghanistan leisten und welchen Risiken sie ausgesetzt sind. Es gibt in Afghanistan Regionen, in denen 'kriegsähnliche Zustände' herrschen, wo die ISAF-Fahnen ständig auf halbmast wehen. Und wo wir bei den Toten dann von 'Gefallenen' sprechen.
Sie haben gerade den Staffelstab von Oberst Bernhard Gertz übernommen. Der hat eindeutiger von 'Krieg' und 'Gefallenen' gesprochen. Werden Sie bei Ihrer Amtsausübung einen weicheren Kurs fahren?
Wenn es um die Belange der Soldatinnen und Soldaten geht, kenne ich keine vornehme Zurückhaltung. Und wenn ich das Gefühl habe, es besteht Handlungsbedarf im Interesse der Soldaten, bin ich ein streitbarer Geist.
Ein Offizier erklärte mir, der tiefere Grund für die Zurückhaltung des Bundesverteidigungsministers von 'Krieg' zu sprechen seien die Lebensversicherungen, die im Falle einer Kriegsbeteiligung nicht einträten.
Zunächst - der Grund für die Zurückhaltung der Bundesregierung ist sicherlich die eher ablehnende Haltung der Bevölkerung zu ISAF. Mit schärferen Formulierungen könnte die Ablehnung gegenüber dem Einsatz wachsen. Zu den Lebensversicherungen: Das Soldatenversorgungsgesetz regelt, welche Ansprüche Verwundete oder schlimmstenfalls Hinterbliebene haben. Es unterscheidet zwischen passivem und aktivem Kriegsrisiko. Passives Kriegsrisiko bezieht sich auf Kampfhandlungen, in die der Bundeswehrsoldat zufällig hineingerät. Hingegen sind aktive Kriegsrisiken solche, denen er sich vorsätzlich aussetzt. Bei letzteren kommen die Lebensversicherungen nicht auf.
Wer denn dann?
Der Bund. Er haftet bei Tod von Soldaten mit Bürgschaften.
Gibt es keinen umfassenden Schutz bei Lebensversicherungen?
Schon. Französische Lebensversicherungen bieten ihn.
Auch für Bundeswehrsoldaten?
Wir sind dabei, das auszuloten.
Wie reagieren die Soldaten auf Ihren Vorstoß?
Das wissen wir nicht, weil wir das noch nicht kommuniziert haben.
Warum weichen Sie auf französische aus? Sperren sich die deutschen Lebensversicherungen?
Ja. Aber ich bin sicher, sobald wir an die französischen Versicherungsunternehmen herantreten werden, werden sie es nicht mehr tun.
Worauf führen Sie die Vorbehalte deutscher Unternehmen zurück?
Auf unsere Geschichte. Kriegerische Handlungen der Bundeswehr waren lange Zeit kein Thema und damit auch keines für die Versicherungen.
Was wäre gewonnen, wenn nicht mehr zwischen dem aktiven und passivem Kriegsrisiko unterschieden würde?
Dann müsste der Bund nicht mehr Ausfallbürge sein.
Sind Sie insgesamt zufrieden mit der Absicherung der Soldaten im Auslands-einsatz?
Das ist unterschiedlich. Das Soldatenversorgungsgesetz regelt zwar, was dem Soldaten zusteht. Aber Schwächen zeigen sich meist erst in der Praxis. Uns fehlt eine Vertrauensperson aus den Reihen der Bundeswehr, die sich über den Kommandeur, Pfarrer, Psychologen, die Familienbetreuungs- zentren hinaus um diese Soldaten kümmert und bei der alle wichtigen Informationen zusammenlaufen. Ein Beispiel: Ich kenne ein Ehepaar - er wurde im Einsatz schwer verwundet. Bei diesem Einsatz trug er etwas bei sich, was nur die beiden etwas anging. Es wurde von den Feldjägern sichergestellt und dem Bundeskriminalamt übergeben. Sie können sich vorstellen, durch wie viele Hände dieser Gegenstand gegangen ist. Dieses Wissen stellte für das Ehepaar eine große Belastung dar. Ein "Kümmerer" hätte für das Paar in dieser Situation eine große Erleichterung bedeutet. Aus meiner Sicht ist die Politik gefordert, eine solche Vertrauensperson einzurichten.
Eine weitere Grundlage der Absicherung für verwundete Soldaten ist das Einsatzweiterverwendungsgesetz. Bietet es genügend Schutz?
Wir sind weitgehend zufrieden. In ihm ist unter anderem geregelt, dass ein Zeitsoldat mit einem Schädigungsgrad von 50 Prozent selbst entscheiden kann, ob er Beamter oder Soldat auf Lebenszeit werden will. Das gilt auch für Mannschaftssoldaten. Sie haben eine Schutzzeit von acht Jahren für Rehabilitationsmaßnahmen. Dennoch gibt es Schwachstellen. Wir finden es entwürdigend, dass diese Betroffenen eine Probezeit von sechs Monaten auf sich nehmen müssen.
Reicht das veranschlagte Geld für die Verwundeten, wie in diesem Gesetz vorgesehen?
Nein. Neulich saß mir ein Kamerad gegenüber, der im Auslandseinsatz beide Beine verloren hat. Er schilderte mir, dass die behindertengerechte Umgestaltung von Wohnung und Autos ein Wahnsinnsgeld koste und dass die Entschädigungszahlungen hinten und vorne nicht reichten. Er habe sich in seiner Not an wohltätige Organisationen gewendet. Das kann es doch nicht sein.
Wir fordern die Politik dringend auf, hier nachzubessern. Die Gesetze müssen so formuliert werden, dass die Betroffenen alles erhalten, was sie benötigen, ohne im Vorfeld pauschale Höchstbeträge festzulegen.
Eine Zeitung titelte zum Abschied Ihres Vorgängers: "Der Oberst, der sich in der Politik wenig Freunde machte". Würde es Ihnen schmeicheln, wenn auch über Sie eines Tages so etwas zu lesen wäre?
Ich glaube tatsächlich, dass ich meine Arbeit als Bundesvorsitzender schlecht machen würde, wenn alle nur Gutes über mich zu berichten haben. Meine Rolle ist es, den Finger in die Wunde zu legen und Defizite aufzuzeigen. Damit macht man sich nicht immer beliebt. Damit kann ich aber sehr gut leben.
Das Interview führte Almut Lüder.