Der Bundestag hat den Weg zur Änderung des Zivilschutzgesetzes frei gemacht. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion stimmte das Parlament am 29. Januar dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/11338) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung ( 16/11780) zu.
Das Zivilschutzänderungsgesetz soll unter anderem die Grundlage dafür schaffen, dass die Bundesländer auf Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz zurückgreifen können. Außerdem sollen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bundes auf eine moderne Grundlage gestellt und die Länder übergreifende Krisenmanagement-Übungsserie "LÜKEX" abgesichert werden.
Darüber hinaus sieht der Gesetzesbeschluss die Möglichkeit zentraler Koordinierungsmaßnahmen durch den Bund vor, allerdings nur auf Ersuchen und im Einvernehmen mit den Ländern. Regelungen zum Bevölkerungsschutz dürfen Bund und Länder nur nach den verfassungsrechtlich zugewiesenen Gesetzgebungskompetenzen treffen. Der Bund ist demnach für den Zivilschutz zuständig und die Länder für den Katastrophenschutz.
Im Ausschuss war ein von der Koalition vorgelegter Änderungsantrag angenommen worden, demzufolge das Bundesinnenministerium ab 2010 den Bundestag jährlich über die Ergebnisse einer bundesweiten Risikoanalyse für den Zivilschutz unterrichten soll. Sie soll laut Gesetzesbeschluss vom Bund im Zusammenwirken mit den Ländern erstellt werden. Keine Mehrheit fand dagegen ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/7520), der auf ein von Bund und Ländern gemeinsam getragenes, einheitliches Bevölkerungsschutzsystem abzielt.