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Gültig ab: 15.06.2007 09:19
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Das Einkommen

Platznehmen im Plenum. Was ist ein faires Gehalt für Abgeordnete?
Platznehmen im Plenum. Was ist ein faires Gehalt für Abgeordnete?
© DBT/Anke Jacob


Was sind uns die Abgeordneten wert?

Immer wieder ein heißes Thema: die Diäten der Abgeordneten. Millioneneinkommen von Popstars und Fußballspielern sind okay. Aber wenn das Reizwort „Diätenerhöhung” fällt, geht es oft rund in Medien und an Stammtischen. Denn Diäten stammen aus Steuergeldern. Deshalb ist es auch so wichtig, genauer hinzuschauen und den Aufwand fair zu bewerten.

Stellen wir uns eine typische Begegnung mit Menschen vor, die in der eigenen Stadt Einfluss haben. Sie werden im Festzelt des Schützenvereins nacheinander begrüßt. Der Bundestagsabgeordnete, der Oberbürgermeister, der Sponsor des Vereins, ein durchschnittlich erfolgreicher Geschäftsmann. Der Mittelständler hält es wahrscheinlich für attraktiv, Oberbürgermeister zu werden. Der Oberbürgermeister könnte kalkulieren, dass er, wenn es in seiner politischen Karriere optimal läuft, sogar Bundestagsabgeordneter werden könnte. Was in solchen Zusammenhängen die wenigsten ahnen: Im Gehältervergleich verschlechtert sich, wer auf dieser Skala vorankommt und letztlich sogar den Sprung in den Bundestag schafft.

Das erste Problem bei den Diäten ist der Maßstab. Welchen Beruf zur Orientierung heranziehen? 41.405 Euro sind die Bruttojahresverdienste im produzierenden Gewerbe, Handel, Kreditund Versicherungsgewerbe (Statistisches Bundesamt, Stand 2006). Doch darin stecken sowohl die Arbeiterinnen im Wirtschaftszweig „Herstellung von Holzwaren” in den neuen Bundesländern mit 12.254 Euro pro Jahr als auch die Angestellten, die im Westen der Republik Tabakwaren herstellen und dafür 76.843 Euro bekommen. Woran also orientieren? Und wenn man doch den Durchschnitt nimmt: Darf man ihn auf die Stunde runter- und dann auf die typische Arbeitswoche des Abgeordneten wieder hochrechnen? Statt 38,5 oder 40 Stunden haben die meisten Abgeordneten 80-, 90-, manchmal 120-Stunden-Wochen. Das durchgerechnet nur mit dem gerade ermittelten Durchschnittsstundenverdienst liefe auf Monatsgehälter um die 10.000 Euro hinaus. Was also ist „angemessen”? So wie es das Grundgesetz in Artikel 48 Absatz 3 vorschreibt: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.”

Einer seit Ende der 50er Jahre praktizierten Kopplung der Abgeordnetendiäten an die Entwicklung der öffentlichen Besoldung schob das Bundesverfassungsgericht 1975 einen Riegel vor: Die Diäten dürften nicht an Automatismen gekoppelt werden. Die Abgeordneten müssten jede Veränderung in der Höhe der Entschädigung im Plenum diskutieren und vor den Augen der Öffentlichkeit darüber entscheiden. Damit stellten die Verfassungsrichter klar: Die Festlegung der Abgeordnetenvergütung muss mit größtmöglicher Transparenz geschehen. Wer dem Bundestag also vorwirft, einem Hang zur „Selbstbedienung” zu erliegen, darf nicht vergessen, dass der Bundestag durch die Verfassung angehalten ist, die Festlegung der Diäten selbst vorzunehmen und nicht in andere Hände zu legen. Die Folge: Die Abgeordneten des Bundestages diskutieren und bestimmen so transparent wie kein anderer Berufsstand ihre Gehälter vor aller Öffentlichkeit. Die Folge ist das Gegenteil dessen, was dem Bundestag immer unterstellt wird: Statt einen „Schluck aus der Pulle” zu nehmen, stellt er die Flasche aus Furcht vor dem negativen öffentlichen Echo immer wieder beiseite. In 30 Jahren gab es dreizehn Nullrunden. Vor den jüngsten Anhebungen zum 1. Januar 2008 und 1. Januar 2009 war die letzte Anpassung fünf Jahre zuvor, nämlich 2003, erfolgt.

Diätenentwicklung: Bezugsgrößen nie erreicht

Auch unabhängige Expertenkommissionen haben den Versuch unternommen, die Vorgaben des Verfassungsgerichtes umzurechnen. Was heißt es, wenn den Abgeordneten eine „der Bedeutung des Amtes angemessene” Lebensführung ermöglicht werden soll? Eine Entschädigung, die einerseits ihre Unabhängigkeit sichert, gleichzeitig aber auch der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und Belastung und dem Rang des Mandats im Verfassungsgefüge gerecht werden soll?

Als Ergebnis dieser Beratungen legt § 11 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes seit 1995 als gesetzliche Bezugsgröße für eine angemessene Abgeordnetenentschädigung Richter- und Beamtenbezüge der Besoldungsstufen R6 und B6 fest. Das entspricht dem, was Bürgermeister kleiner Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern erhalten beziehungsweise einfache Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. Schon Mitte der 70er-Jahre war dies als Maßstab vorgeschlagen worden, weil diese Amtsinhaber als Richtgröße mit ähnlicher Verantwortung und Belastung angesehen werden: Bürgermeister sind kommunale Wahlbeamte auf Zeit, Bundesrichter sind weisungsunabhängig und nur Recht und Gesetz verpflichtet, Abgeordnete vertreten Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten. Aber die Richtgröße der Besoldungsstufen R6 und B6 haben die Diäten bisher nie erreicht. Zuletzt lagen sie über zwölf Prozent darunter. Bei Berücksichtigung der Jahressonderzahlung sogar noch mehr.

Die große Koalition schnürte Ende 2007 ein Paket, um in Zeiten allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwungs und steigender Löhne und Gehälter die Annäherung anzugehen und gleichzeitig oft geäußerten Erwartungen nach einer Reform der Altersbezüge entgegenzukommen. Die Abgeordneten erhalten 330 Euro mehr ab 1. Januar 2008 und noch einmal 329 Euro mehr ab 1. Januar 2009. Die Entwicklung in absoluten Zahlen: 7.009 Euro — 7.339 Euro — 7.668 Euro. Das entspricht Steigerungssätzen von 4,7 und 4,48 Prozent und damit auch der voraussichtlichen Steigerung durchschnittlicher Erwerbseinkommen. Bezogen auf die Jahre 2003 bis 2009 sind es jeweils 1,5 Prozent.

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© DBT

Altersbezüge: Von der Voll-zur Teilversorgung

Gleichzeitig ging die Bundestagsmehrheit von Union und SPD an die Altersversorgung. Bis 1995 hatte diese vier Prozent der Abgeordnetenentschädigung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag betragen, war damals auf drei Prozent gesenkt worden und wurde nunmehr nochmals auf zweieinhalb Prozent verringert. Weitere Komponenten führen zu weiteren Einsparungen: Der Höchstsatz der Altersentschädigung (jetzt 67,5 Prozent statt bisher 69 Prozent) wird nicht mehr nach 23 Mandatsjahren, sondern erst nach 27 Jahren Mitgliedschaft im Parlament erreicht. Zudem erlegten die Abgeordneten auch sich selbst die „Rente mit 67” auf, indem sie stufenweise die Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr anhoben.

Die Folgen lassen sich in Euro und Cent ausrechnen. Hätte der Bundestag bei der Altersversorgung alles beim Alten gelassen, wäre nach der Gesetzeslage bis 1995 ein Abgeordneter nach zehnjähriger Parlamentszugehörigkeit im Alter heute mit 2.693,09 Euro versorgt worden. Nach der seinerzeitigen Änderung verringerte sich der Anspruch auf 2.102,70 Euro. Nun kann er sich auf 1.917 Euro einstellen — muss sich aber bestimmte andere Bezüge darauf anrechnen lassen. 1.917 statt 2.693 Euro — diese Gegenüberstellung zeigt, wie sehr der Bundestag dabei ist, die Vollversorgung seiner Abgeordneten in eine Teilversorgung zu verändern.

Dazu gehört auch, dass die Mindestzugehörigkeit zum Bundestag, durch die Versorgungsanwartschaften begründet werden, von vier auf ein Jahr abgesenkt wurde. Denn damit wird dem Anreiz entgegengewirkt, auch aus Gründen der Versorgungsanwartschaften eine Wiederwahl anzustreben. Hinzu kommt, dass die wenigsten Abgeordneten die in den Medien gehandelten Beträge auch erreichen. Die durchschnittliche Zugehörigkeitsdauer aller Abgeordneten zum Bundestag lag am Ende der 15. Wahlperiode bei 9,6 Jahren. Die Höchstversorgung nach 27 Mitgliedsjahren erreichen nach aktuellem Stand nicht einmal vier Prozent der 612 Abgeordneten.

Umgerechnet: Was kosten uns die Abgeordneten?

Was kosten die Abgeordnetenentschädigungen nun den Bürger? 68 Cent pro Jahr, wenn 2009 der vorläufige Höchststand erreicht ist. Der Mittelwert aller EU-Mitgliedsstaaten für die Diäten in den jeweiligen Ländern liegt übrigens bei 1,83 Euro.

Die klassischen Diäten müssen ganz normal versteuert werden. Amtsbezüge, zum Beispiel als Minister oder Staatssekretär, werden auf die Diäten zu einem großen Teil angerechnet, ebenso eventuelle Versorgungsleistungen oder Renten. Hinzu kommt die Übernahme von Kosten im Krankheitsfall, entweder als Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen oder zu den tatsächlich entstandenen Krankheitskosten.

Damit niemand fürchten muss, nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag plötzlich ins Nichts zu fallen, gibt es ein — ebenfalls steuerpflichtiges — Übergangsgeld: Pro Jahr der Parlamentszugehörigkeit eine Monatsentschädigung, auf die ab dem zweiten Monat alle sonstigen Einkünfte angerechnet werden. Und wer nach 18 Monaten immer noch nicht wieder Fuß gefasst hat, kann den Bundestag nicht mehr in Anspruch nehmen, auch wer ihm länger als 18 Jahre angehört hat.

Die Zukunft: Vorschläge aus allen Fraktionen

Wie geht es weiter? Union und SPD haben sich darauf verständigt, die Bezugsgrößen der Besoldungsstufen R6 und B6 nicht wieder aus den Augen zu verlieren, sondern regelmäßige Anpassungen jeweils durch eine Gesetzesänderung nachzuvollziehen, frühestens wieder 2010. Damit wollen sie den Expertenempfehlungen folgen und gleichzeitig die Vorgaben des Verfassungsgerichtes erfüllen.

Die Oppositionsfraktionen haben andere Konzepte entwickelt und dazu eigene Anträge eingebracht: Die FDP will das System der regelmäßigen Festsetzungen ändern, um den Eindruck der „Selbstbedienung” auf Dauer zu beseitigen. Nach ihren Vorstellungen soll eine unabhängige Kommission die Diäten festlegen. Damit das möglich ist, will die FDP die Verfassung ändern und verspricht sich davon eine höhere Akzeptanz.

Die Linke hält die Absenkung der Altersversorgung angesichts der gleichzeitigen Anhebung der Abgeordnetenentschädigung nicht für ausreichend. Sie schlägt stattdessen vor, eine allgemeine Bürgerversicherung einzuführen, der dann auch die Abgeordneten beitreten sollten. Bündnis 90/Die Grünen sehen die Lösung in einem eigenen Versorgungswerk des Bundestages, aus dem künftig die Altersversorgungsleistungen für ehemalige Abgeordnete bestritten werden könnten. Das Versorgungswerk sei offen für eine Weiterentwicklung Richtung Renten-Bürgerversicherung.

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Text: Gregor Mayntz
Aktualisiert am 7. Juli 2008

Weitere Informationen:

Diäten
Informationen zu den Entschädigungen der Abgeordneten im Internet:
» www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten


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