Von "Pseudoföderalisten" war die Rede und davon, dass man vor den "arrivierten Föderalisten", vor der "Staatlichkeit nordrhein-westfälischer Tradition" keine Hochachtung empfinden könne. Als im November 1954 das Gesetz zum Länderfinanzausgleich beschlossen wurde, schimpften die Bundestagsabgeordneten vor allem über die reichen Bundesländer, die sich einer Neuordnung der Finanzordnung beständig entgegengestellt hätten. Und sie beklagten sich über das Desinteresse der Öffentlichkeit: Kein Mensch interessiere sich für diese sperrige, aber so wichtige Reform. Dabei ging es um die Aufteilung von Steuergeldern und um einen der Pfeiler in der Finanzordnung zwischen Bund und Ländern, um den auch heute noch immer wieder gestritten wird. Das Grundprinzip ist einfach: Reichere Länder sollen ärmeren Ländern etwas von ihrem Geld abgeben. Doch hier liegt der Haken, die finanzstarken Länder protestierten. Dabei musste die Verteilung der Gelder dringend neu geregelt werden. 1949 war bewusst ein Provisorium eingerichtet worden. Schließlich wusste man weder, wie hoch die Steuerentwicklung oder etwa die Besatzungskosten noch wie stark die Unterschiede zwischen den Ländern sein würden. Eine endgültige Regelung war in den Nachkriegsjahren immer wieder verschoben worden. Obwohl das Gesetz im November 1954 im Bundestag verabschiedet wurde, dauerte es noch einige Monate, bis es in Kraft trat. Ende 1954 verweigerte der Bundesrat seine Zustimmung. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen. Am 24. März 1955 beschloss der Bundestag das Gesetz dann endgültig - zusammen mit dem Finanzverfassungsgesetz.