WIRTSCHAFT
Monopolkommission kritisiert Ausrichtung der Energieförderungspolitik
Die Gesetze zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung sind nach Ansicht der Monopolkommission nicht geeignet, die in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen. In ihrem Sondergutachten "Strom und Gas 2009", das von der Bundesregierung als Unterrichtung ( 16/14060) vorgelegt wurde, schreibt die Monopolkommission unter anderem, dass sowohl das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) als auch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) vor dem Hintergrund des Emissionshandels keinen Beitrag zur Senkung des Ausstoßes von Kohlendioxid in Europa leisten würden. Kurzfristig werde nur die Produktion von Strom in Deutschland verteuert.
Zur Begründung schreibt die Monopolkommission, dass die EU-Kommission es den Emittenten überlasse, an welcher Stelle und mit welcher Technologie sie den Ausstoß von Kohlendioxid verringern wollen. Wenn nun der Betreiber eines Kohlekraftwerks seine Stromerzeugung durch erneuerbare Energien ersetze, so könne er seine Kohlendioxid-Zertifikate anschließend an einen Nutzer in der EU verkaufen. Der könne an anderer Stelle "für wieder genau dasselbe Maß an CO2-Ausstoß sorgen wie einst das inzwischen gedrosselte oder abgeschaltete Kohlekraftwerk. "Die Emission entfällt nicht, sie wird nur verlagert", schreiben die Gutachter.
EEG und KWKG würden auch nicht umweltfreundliche Energien per se fördern, sondern sich auf einen vergleichsweise engen Ausschnitt der möglichen Verfahren zur Vermeidung von Emissionen konzentrieren. Daher sei auch das Argument, durch die Gesetze würden Zukunftstechnologien für bedeutende Märkte gefördert, nicht zutreffend, heißt es in dem Gutachten. Möglicherweise könnten an anderer Stelle außerhalb des EEG kostengünstiger Emissionen eingespart werden. Die Entwicklung solcher Technologien werde aber durch das EEG und das KWKG "im Grenzfall sogar verhindert", weil sich ihr Ausschnitt der förderungswürdigen Technologien auf heute bereits bekannte Verfahren zur Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen beschränke.
"Hierdurch werden die Möglichkeiten heute noch unentdeckter Problemlösungen systematisch unterschätzt", heißt es in dem Gutachten. Die Grundlagenforschung zur Entdeckung neuer Problemlösungen werde de facto zurückgefahren, weil die beiden Gesetze den Focus auf bereits bekannte Verfahren lenken würden "anstatt neue, kostengünstigere Möglichkeiten aufzuzeigen".
Die Kommission sieht den Spielraum der Politik zur Erreichung weiterer Klimaziele schwinden, da die Ineffizienzen aus dem EEG und dem KWKG die Volkswirtschaft belasten würden. Höheren Klimazielen könne die Regierung jedoch nur dann zustimmen, wenn diese Klimaziele das Wachstum der eigenen Volkswirtschaft nicht unverhältnismäßig gefährden würden.