Zeit: | Mittwoch, 26. August 2009, 15.30 Uhr; Donnerstag, 27. August, 8.00 Uhr |
---|---|
Ort: | Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101 |
Zwölf Sachverständige stehen den Europaausschüssen von Bundestag und Bundesrat im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zur sog. Begleitgesetzgebung zum Lissabon-Vertrag zur Verfügung, um die Gesetzentwürfe zu diskutieren und ihre wissenschaftliche Sachkunde in die ausführlichen parlamentarischen Beratungen einzubringen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 30. Juni 2009 entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar sei, die bisherige Begleitgesetzgebung allerdings weder Bundestag noch Bundesrat ausreichende europapolitische Beteiligungsrechte einräume. Insbesondere die Beteiligung an europäischen Rechtsetzungs- und Vertragsänderungverfahren sei unzureichend. Das Gericht versah das Urteil mit dem Junktim, die endgültige Ratifizierung des Vertrags erst nach In-Kraft-Treten einer den Erfordernissen entsprechenden Begleitgesetzgebung durchzuführen.
Die nunmehr vorliegenden Gesetzentwürfe haben die Fraktionen des Deutschen Bundestages seit der Verkündung des Urteils erarbeitet. Sie liegen dem Ausschuss vorbehaltlich einer Überweisung durch das Plenum am Tag der Anhörung zur Beratung vor.