Gesundheit und Soziale Sicherung. Um eine reibungslose Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu sichern, will die Bundesregierung die dafür notwendige Infrastruktur gesetzlich verankern. Hierzu hat sie einen Gesetzentwurf ( 15/4924) vorgelegt, der die Organisationsstruktur der neu gegründeten Gesellschaft für Telematik und die Finanzierung der Infrastruktur regeln soll. Nach geltendem Recht sei es die Aufgabe der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die notwendige Infrastruktur für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu schaffen, so der Entwurf. Die Spitzenorganisationen der Krankenversicherung hätten die Gesellschaft für Telematik gegründet, damit sie die relevanten Festlegungen im Sinne einer besseren Handlungsfähigkeit mit qualifizierter Mehrheit treffen können, heißt es. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gesellschaft für Telematik künftig die Vertragsgemeinschaft bei allen Beschlüssen zur Telematikinfrastruktur ersetzt. Finanzierungsfragen sollen in der Kompetenz der Vertragsgemeinschaft bleiben. Die Vorlage wurde am 24. Februar im Plenum beraten und an den Fachausschuss überwiesen.