Verbraucherschutz. Das deutsche Bio-Siegel soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion nachgebessert werden. Die Fraktion kritisiert in ihrem Antrag ( 15/4840), dass weltweit erzeugte Bioprodukte mit einem "undifferenzierten" deutschen Bio-Siegel gekennzeichnet werden dürften; dieses gebe aber den deutschen Verbrauchern wenig Auskunft über die Produktionsstandards und die Herkunft der Produkte. Die Union dringt deshalb darauf, Herkunftsangaben als eigenständige Produktinformation in Kombination mit dem Öko-Kennzeichen verpflichtend vorzuschreiben.
Sie regt an, dass die Landesfarbe des Herkunftsgebietes dem Bio-Siegel unterlegt werden könnte. Sicherzustellen ist ihrer Ansicht nach auch die Rückverfolgbarkeit, wie sie eine entsprechende EU-Verordnung vorschreibe und somit das Führen des Ursprungsnachweises. Die Rückverfolgbarkeit bei Produkten sei so zu definieren, dass pflanzliche Erzeugnisse auf einer Agrarfläche ihres Herkunftsgebietes angebaut werden müssten. Auch solle die Bundesregierung das Öko-Kennzeichengesetz derart nachbessern, dass bei Fleisch die Tiere im jeweiligen Herkunftsgebiet geboren und in einem landwirtschaftlichen Betrieb dieses Herkunftsgebietes gehalten worden sein müssen.
Darüber hinaus sehen die Abgeordneten den Änderungsbedarf, beim Bio-Siegel weitere Produktionskriterien zu verankern. Diese sollen - so der Antrag weiter - Gesamtbetriebsumstellungen, den Ausschluss konventioneller Wirtschaftsdünger sowie die Verpflichtung der Fütterung von Grünfutter an Pflanzenfresser im Sommer und damit das Verbot der Ganzjahressilagefütterung beinhalten. Zur Begründung führt die Union an, dass nur durch diese zusätzlichen Anforderungen dem Grundgedanken des ökologischen Landbaus Rechnung getragen werden könne.
Das Öko-Kennzeichengesetz ist seit 15. Dezember 2001 in Kraft und soll Verbrauchern Sicherheit beim Erkennen von Bio-Produkten geben. Es richtet sich nach EU-Recht und verlangt, dass zumindest 95 Prozent der Zutaten eines Produktes mit Bio-Siegel aus ökologischem Landbau stammen müssen.