Recht. Eine elektronische Aktenbearbeitung wird künftig bei Zivilprozessen, in der Fachgerichtsbarkeit und im Bußgeldverfahren möglich. Der Bundestag hat am 25. Februar einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 15/4067) verabschiedet. Die Verfahrensbeteiligten sollen die elektronischen Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der herkömmlichen papiergebundenen Schriftform oder der mündlichen Form rechtswirksam verwenden können. Der Rechtsausschuss hatte zuvor eine Empfehlung ( 15/4952) hierzu vorgelegt. Die elektronische Akte biete gegenüber der herkömmlichen Akte unter anderem den Vorteil, dass die Kommunikation zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten beschleunigt werde. Außerdem seien die Akten kontinuierlich verfügbar. Verschiedene Bearbeiter könnten gleichzeitig zugreifen, und eine örtlich unabhängige Aktenbearbeitung werde ermöglicht. Der Rechtsausschuss machte durch eine Änderung der Zivilprozessordnung den Weg frei, anstelle der bisherigen Gerichtstafel in dem jeweiligen Gericht ein Terminal aufzustellen, auf dem Informationen über Standard-Suchfunktionen abgerufen werden können.
Die SPD erklärte, der technische Fortschritt mache vor der Justiz nicht halt. Es müsse aber sichergestellt werden, dass eine einheitliche Software bei den Gerichten angeschafft werde. Die Bundesländer seien in der Pflicht, dies zu gewährleisten. Es sei wichtig, die elektronische Aktenbearbeitung einige Jahre zu beobachten, um Verbesserungen vornehmen zu können. Die herkömmliche Aktenbearbeitung müsse aber zunächst weiterlaufen. Dem Normalverbraucher müsse die Zeit gegeben werden, sich auf die neue Technik einzustellen. Die Grünen merkten an, es sei der "Zug der Zeit", elektronische Aktenbearbeitung einzuführen. Es sei aber zu gewährleisten, dass ältere Menschen, auch Rechtsanwälte und Richter, weiter mit herkömmlichen Methoden arbeiten können.
Die CDU/CSU warnte vor verfrühtem Optimismus, wie ihn das Bundesjustizministerium verbreite. Es gebe durchaus Bedenken, ob sich die Regelungen in der Praxis bewähren. Ein regelmäßiger Bericht sei sinnvoll. Dem stimmte die FDP zu. Dem Vorschlag des Bundesrates, die technische Entwicklung und die weite Verbreitung des Internets als Informations- und Kommunikationsmedium zu nutzen, um den Zugang zu Veröffentlichungen der Gerichte leichter und kostengünstiger zu gestalten, schloss sich der Rechtsausschuss nicht an. Auch die Regierung hatte den Vorschlag abgelehnt und angeführt, da das Internet (noch) nicht flächendeckend verbreitet sei, werde ein Teil der Bevölkerung von der derzeit theoretisch möglichen Kenntnisnahme abgeschnitten.