Durch eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung soll für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Dabei muss der Wille des Betroffenen beachtet werden - unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Dies fordern 118 Abgeordnete der SPD-Fraktion, unter ihnen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, 43 Parlamentarier der FDP-Fraktion, 25 Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 24 Parlamentarier der Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf ( 16/8442).
Dabei solle nach dem Willen der Abgeordneten die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung unwirksam sein. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen sollen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen.
Die Abgeordneten begründen ihre Initiative damit, dass viele Menschen Gewissheit darüber haben wollen, dass sie über die Art und Weise ihrer medizinischen Behandlung selbst bestimmen können, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls entscheidungsunfähig werden. Dazu diene eine Patientenverfügung.
Der Bundesgerichtshof habe in zwei Urteilen die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts bei ärztlichen Maßnahmen und die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Dem habe sich auch die Bundesärztekammer "dem Grundsatz nach" angeschlossen.
Dennoch bestehe in der Praxis zum Teil noch Verunsicherung im Umgang mit Patientenverfügungen. Das betreffe insbesondere ihre Bindungswirkung und Geltung in allen Stadien einer Erkrankung. Eine Umfrage habe ergeben, dass 81 Prozent der Befragten für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit vorsorgen wollten.