Wettbewerbs- und leistungsfähiger soll er werden, der öffentliche Dienst. Die Beamten sollen flexibler und mobiler werden. Das Leistungsprinzip soll gestärkt werden, um die Verwaltung "leistungsfähiger, serviceorientierter, wirtschaftlicher und innovativer" zu machen. Um dies zu erreichen hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundesdienstrechts ( 16/7076) vorgelegt, der bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 7. April jedoch von den geladenen Experten einhellig kritisiert wurde.
So waren sich die Sachverständigen einig, dass das Ziel eines verbesserten Personalaustausches zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft nicht erreicht werde, da die Mitnahme von Versorgungsansprüchen der Beamten beim Wechsel in die Privatwirtschaft im Gesetz nicht vorgesehen sei. Von einem "Ungleichgewicht" sprach Heinrich Amadeus Wolff von der Universität Frankfurt/Oder. Zwar erleichtere das Gesetz den Wechsel aus der Privatwirtschaft in das Beamtenverhältnis, doch behindere es den umgekehrten Weg durch die fehlende Mitnahmemöglichkeit von Versorgungsansprüchen. Es gebe "keinen sachlichen Grund", diesen seit Jahrzehnten als wesentlichen Mangel bekannten Umstand nicht zu ändern, sagte Wolff.
Die Anhebung der Altersgrenzen und die drastische Einschränkung der Altersteilzeit lehnte Ingrid Sehrbrock vom Deutschen Gewerkschaftsbund ab. "Was bei der Rente falsch ist, wird beim Beamtenrecht nicht richtig", sagte sie. Bernhard Gertz vom Deutschen Bundeswehrverband sprach sich für eine "Portabilität" von Versorgungsansprüchen aus. Dies könne die Attraktivität des "Soldaten auf Zeit" erhöhen. Monika Böhm, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Marburg sieht in dem Entwurf "allenfalls eine Fortentwicklung, aber keine Neuregelung". Er bleibe hinter dem zurück, was bei früheren Reformvorhaben diskutiert worden sei. Dass bei Besoldungsregelungen künftig Erfahrungsstufen statt Altersstufen eine Rolle spielen sollen sei "nicht leistungsgerechter". "Wer etwas länger tut, macht es nicht unbedingt besser", sagte Böhm.
Von einem "braven Gesetz", das "zu vollmundig" verkauft worden sei, sprach Matthias Pechstein, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Frankfurt/Oder. Der Gesetzgeber trete weiter "auf der Stelle". Ein Ausbau der Leistungsbesoldung sei nicht zu erkennen - ebenso wenig wie eine Verbesserung der Mobilitätsbedingungen für Beamte. Der Bund bleibe weit hinter den Möglichkeiten und den gesetzlichen Erwartungen zurück, kritisierte Peter Heesen vom Deutschen Beamtenbund. Die Fortentwicklung des Bundesdienstrechts von vornherein an strikte Kostenneutralität zu knüpfen, sei ein "grundsätzliches Dilemma" des Entwurfs. Der Anspruch, Motivation zu fördern und das Leistungsprinzip zu stärken, werde so infrage gestellt.