Für eine Lärmschutzwand an der A 2 in Höhe des Siedlungsbereiches Pausheide in Nordrhein-Westfalen setzt sich weiterhin der Petitionsausschuss ein. Er beschloss am 9. April einstimmig, dazu einen Regierungsvertreter zu laden. Der Ausschuss hatte die Eingabe im vergangenen Jahr schon einmal beraten. Darin beschweren sich die Petenten, dass der Lärmpegel auf der A 2 zwischen Gütersloh und Bielefeld erheblich zugenommen habe, seitdem die Autobahn auf sechs Spuren ausgebaut worden sei. Sie fordern als aktive Lärmschutzmaßnahme eine Schutzwand. Um diese Forderung zu unterstützen, hatte der Bundestag am 20. September 2007 auf Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses die Eingabe der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" überwiesen.
Für die Regierung besteht jedoch nach wie vor kein gesetzlicher Anspruch auf Schutzmaßnahmen nach den Kriterien der Lärmvorsorge. Eine sachliche oder rechtliche Neubewertung aufgrund neuartiger Tatsachen oder Argumente, die eine Änderung der bisherigen Entscheidung zuließen, gebe es nicht, heißt es in der Antwort. Laut Regierung richtet sich der Anspruch auf Errichtung aktiver Schutzmaßnahmen nach dem Umfang der Betroffenheit und müsse in einem angemessenen Verhältnis zu passiven Schutzmaßnahmen stehen. In diesem Falle würden die Immissionsgrenzwerte nachts bei sieben Gebäuden und tags bei einem überschritten. Die Kosten des passiven Lärmschutzes an diesen Gebäuden wurden auf rund 26.000 Euro geschätzt. Im Vergleich dazu beliefen sich die Kosten für einen aktiven Schutz in Form einer rund 600 Meter langen Lärmschutzwand auf rund 1 Million Euro. Da die Ausschussmitglieder mit dieser Antwort nicht zufrieden waren, soll ein Regierungsvertreter dazu erneut Stellung nehmen.