CONTERGAN
Die Koalition plant eine deutliche Besserstellung der Geschädigten
Zum 1. Juli 2008 sollen die Renten für Contergan-Opfer verdoppelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Union und SPD ( 16/8743) vor, der am 10. April in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde. Die Koalitionsfraktionen verweisen in der Begründung auf die Situation der durch das Schlafmittel Contergan geschädigten Personen hin, das 1957 auf den Markt kam.
Kinder, deren Mütter in der Schwangerschaft das Mittel eingenommen hatten - was damals als unbedenklich galt - waren mit starken Missbildungen zur Welt gekommen. Heute seien die Betroffenen im mittleren Erwachsenenalter und litten an schmerzhaften Spätfolgen der ursprünglichen Schäden, heißt es. Da sie zudem mit zunehmendem Alter immer stärker auf kostenpflichtige außerhäusliche Hilfe angewiesen seien, erachte die Koalition eine Verdopplung der Rente als "sachgerecht und begründet". Damit würden die Renten, die derzeit monatlich zwischen 121 und 545 Euro liegen, auf 242 bzw. 1090 Euro steigen. Für den Bundeshaushalt 2008 entstünden Mehrkosten von rund 7,5 Millionen Euro, die sich ab 2009 auf jährlich 15 Millionen erhöhen würden, heißt es.
Gemeinsam mit dem Gesetzentwurf wurde auch ein Koalitionsantrag ( 16/8754), sowie ein Antrag der Grünen ( 16/8748) diskutiert. Die Koalition fordert, mit Blick auf Spät- und Folgeschäden zu prüfen, ob nach einer Verdopplung der Renten noch weitere Maßnahmen des Gesetzgebers nötig seien, um der besonderen Lebenssituation der Geschädigten gerecht zu werden. Die Grünen wollen unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten den angemessenen Hilfebedarf und den sich daraus ergebenden finanziellen Schadensausgleich errechnen. Außerdem solle sich die Bundesregierung an den gemeinsamen Gesprächen der Contergan-Herstellerfirma Grünenthal GmbH und des Bundesverbandes Contergan-Geschädigter beteiligen, um eine "wesentliche finanzielle Beteiligung" des Unternehmens an der vorgesehen Rentenanpassung zu erreichen, so die Grünen.