Der Bundestag hat am 11. April mit den Stimmen der Regierungskoalition den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte des geistigen Eigentums ( 16/5048) beschlossen. Dagegen stimmten FDP, Linke und Grüne. Das Gesetz soll die Rechteinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie stärken. Der Rechtsausschuss hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung ( 16/8783) vorgelegt.
Vertreter der CDU/CSU-Fraktion hoben hervor, geistiges Eigentum solle nicht nur auf dem Papier stehen, sondern es müsse durchgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft solle dabei so wenig wie möglich in Erscheinung treten; es müssten vielmehr zivilrechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, um beispielsweise gegen Produktpiraterie vorzugehen. Funktioniere das aber nicht, bedürfe es der Staatsanwaltschaft, um die Rechte auf geistiges Eigentum durchzusetzen, so die Union.
Die Sozialdemokraten stimmten dem zu: Angesichts der Tatsache, dass die Produktpiraterie immer weiter zunehme, gelte es, die Stellung der Rechteinhaber zu stärken. Die Koalition habe ein sehr tragfähiges Ergebnis erreicht.
Die Grünen machten auf eine Passage im Gesetzentwurf aufmerksam, die ihrer Ansicht nach problematisch sei. Zukünftig sei für den Inhaber von Rechten ein Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern vorgesehen. Die Provider könnten gezwungen werden, Name und Anschrift der Nutzer zu nennen.
Nach Ansicht der Fraktion stellt dies "einen tiefen Eingriff in datenschutzrechtlich geschützte personenbezogene Daten" dar. Dies machten sie in einem Änderungsantrag ( 16/8788) deutlich, der vom Parlament abgelehnt wurde.
Die FDP machte ebenfalls deutlich, dass beim Thema "Geistiges Eigentum" dringend gehandelt werden müsse. Man habe allerdings grundsätzliche Bedenken gegen die Regelung, den Ersatz für erforderliche Aufwendungen auf 100 Euro zu begrenzen.