Gegen den EU-Rahmenbeschluss zur Speicherung und Verwendung von Fluggastdaten (PNR-Daten) wenden sich Anträge der FDP ( 16/8115) und der Grünen ( 16/8199), die der Bundestag am 10. April zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen hat. Aus Sicht der Grünen ist die Speicherung von PNR-Daten aller Reisenden zwischen Europa und den Nicht-EU-Staaten "unter datenschutz- und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten absolut inakzeptabel". Für die Liberalen stellt die Verarbeitung von PNR-Daten einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Ein solcher Eingriff, so heißt es, sei jedoch nur zulässig, wenn im Hinblick auf den verfolgten Zweck, Terrorismus und organisierte Kriminalität zu bekämpfen, ein Bedürfnis für den Zugang zu diesen Daten bestehe. Ein Nachweis dafür sei jedoch nicht erbracht.
Der Staat, so Ernst Burgbacher (FDP) während der Debatte, müsse seine Bürger schützen. Aber nicht jede Maßnahme sei mit der Überschrift "Terrorismusbekämpfung" zu rechtfertigen. "Es geht keinen etwas an, wo ich Urlaub mache", sagte Jan Korte (Die Linke) und lehnte die Datenspeicherung ebenfalls ab. Für Wolfgang Gunkel (SPD) gehe das geplante über das hinaus, was nötig sei. Er habe "Sympathie" für die vorliegenden Anträge. Silke Stokar von Neuforn (Grüne) warnte vor "No-Fly"-Listen wie es sie in den USA als Folge der Datensammelwut schon heute gebe.