Arbeit
Bundestag lehnt Antrag der Linksfraktion ab
Die Fraktion Die Linke ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, jegliche Einarbeitungs- und Probearbeitszeiten als Arbeitsverhältnis zu definieren und damit tariflich oder ortsüblich zu entlohnen. Der Bundestag lehnte am 11. April einen entsprechenden Antrag von Die Linke ( 16/4909) mit den Stimmen aller Fraktionen außer denen der antragstellenden ab.
Die Linksparlamentarier hatten verlangt, so genannte Einfühlungsverhältnisse zu verbieten, bei denen Arbeitskräfte schlecht oder gar nicht bezahlt werden, bevor sie einen regulären Arbeitsvertrag erhalten. Diese Form des Lohndumpings dürfe nicht länger mit Verweis auf die Vertragsfreiheit für zulässig erklärt werden, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten hatten sich darin auf Urteile des Landesarbeitsgerichtes Hamm und des Landesarbeitsgerichtes Bremen bezogen. Bereits heute bestehe die Möglichkeit, Probearbeitsverhältnisse von bis zu sechs Monaten zu vereinbaren. Darüber hinaus gebe es keine Notwendigkeit für Einfühlungsverhältnisse, so Die Linke.
Die anderen Fraktionen sahen keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Ein Einfühlungsverhältnis, das beispielsweise einem angehenden Auszubildenen zum Kennenlernen eines Betriebes dient, sei grundsätzlich unbezahlt möglich. Wenn keine Verpflichtung zur Erbringung einer Arbeitsleistung bestehe, sei die Unentgeltlichkeit nicht zu beanstanden. Davon klar abggrenzt sei bereits heute ein Probearbeitsverhältnis mit grundsätzlicher Vergütungspflicht. Entscheidend für die Unterscheidung von Probearbeitsverhältnis und Einfühlungsverhältnis sei die Frage, ob der Betreffende dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegt.