Einen wirklichen Grund tief durch- beziehungsweise einzuatmen hatten bundesdeutsche Raucher im Frühjahr 1953. In der Bundesrepublik der Aufbaujahre beschloss der Bundestag am 15. April die Raucher mit zwei bis drei Pfennig pro Zigarette zu entlasten. In begrenzter Anzahl sollte außerdem eine Billig-Zigarette zum Preis von nur 7,5 Pfennig auf den Markt gebracht werden. Zum Vergleich: Heute verdient der Bund allein an einer einzelnen verkauften Zigarette 8,27 Cent. Damit erreicht der Steuerertrag den Löwenanteil von rund 95 Prozent der Kosten: ziemlich genau 14,4 Milliarden Euro erzielte der Fiskus 2006 mit dem blauen Dunst.
Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Rauchtabak und Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabakwaren bestehen unterliegen der Steuer. Geregelt wird das im Tabaksteuergesetz. Die Tabaksteuer ist nach der Mineralölsteuer die ertragreichste Verbrauchssteuer. Doch die Tabaksteuer ist älter als die Bundesrepublik. Der Tabak wurde 1492 von Christopher Kolumbus nach Europa gebracht. Im Dreißigjährigen Krieg breitete sich sein Konsum dann rasch in Deutschland aus. Schnell entdeckte auch der Staat das finanzielle Potenzial einer Steuer und begann ab dem 17. Jahrhundert vom Tabakkonsum zu profitieren.
Schließlich gelang es 1879 Ernst Otto von Bismarck, Reichskanzler im geeinten Deutschland, eine Reichstabaksteuer einzuführen. Sein System wurde 1949 als Bundessteuer fortgeführt und ausgebaut. Nahezu kontinuierlich gestiegen ist seitdem vor allem die Tabaksteuer. Qualmten die Bürger 1906 noch rund eine Milliarde Zigaretten, pafften sie hundert Jahre später hundert mal so viel. Kaum verändert ist heute die Steuerquelle, obwohl seit öffentlichen Rauchverboten und Erhöhungen der Tabaksteuer der Zigarettenkonsum rückläufig ist.