Verkehr
Voraussetzungen für einheitlichen europäischen Luftraum geschaffen
Wenn ein Flugzeug von Madrid nach Frankfurt fliegt, muss der Flieger einen um ein Drittel weiteren Weg zurücklegen als eigentlich notwendig. Der Grund dafür sind die unterschiedlichen nationalen Lotsenpunkte. Der Umweg kostet Zeit und Geld. Damit dies anders wird, hat der Bundestag am 28. Mai die Voraussetzungen für die Etablierung eines einheitlichen europäischen Luftraums - Single European Sky (SES) - geschaffen, in dem er zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften ( 16/13107) und zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung ( 16/11608) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 16/13213) annahm.
Der dazugehörenden Änderung des Grundgesetzes ( 16/13105) stimmten in namentlicher Abstimmung 459 der 562 anwesenden Abgeordneten auf Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 16/13217) zu. Uwe Beckmeyer (SPD) wies in der Debatte darauf hin, dass im Zuge der Schaffung des SES die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert seien, im Bereich der Flugsicherung eine funktionale Trennung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben zu gewährleisten. "Es wäre ein fatales Zeichen an Brüssel und ein fatales Zeichen an die Umwelt, wenn wir in dieser Sache jetzt nicht handeln würden."
Für Norbert Königshofen (CDU) ist die Regelung besonders wichtig, dass neben der Öffnung der Luftverkehrsverwaltung in Zukunft auch Aufgaben der Flugsicherung durch nach europäischem Recht zugelassene ausländische Flugsicherungsorganisationen wahrgenommen werden dürfen. Dies sei besonders in Grenzgebieten der Bundesrepublik ohnehin schon der Fall: "Diese Kooperation mit den Nachbarn muss bleiben, sie muss nur besser geregelt werden.".
Die Oppositionsfraktionen sprachen sich zwar auch für einen einheitlichen europäischen Luftraum aus, kritisierten aber Details. Dorothée Menzner (Linksfraktion) wandte sich gegen die Möglichkeit einer Privatisierung der Flugsicherung. Winfried Hermann (Grüne) wünschte sich, dass die Frage der Privatisierungen eindeutiger geregelt worden wäre. Jan Mücke (FDP) wollte hingegen bei der Flugsicherung "mehr Wettbewerb und damit mehr Leistung".
Einen entsprechenden Antrag der Liberalen ( 16/7133), das Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass unter anderem eine Privatisierung der Deutschen Flugsicherung über 49,9 Prozent ermöglicht wird, lehnte der Bundestag ab. Auch die Linksfraktion scheiterte mit einem Antrag ( 16/3803, 16/11168), in dem Neuregelungen zur Vermeidung verfassungsrechtliche Konflikte gefordert wurden.