Die Mittel für die Pkw-Abwrackprämie werden um weitere 3,5 Milliarden Euro aufgestockt. Der Bundestag stimmte am 28. Mai dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Investitions- und Tilgungsfonds ( 16/12662, 16/13214) zu. Union und SPD votierten für den Entwurf, die anderen Fraktionen stimmten dagegen. Wegen der hohen Nachfrage nach der Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro für Altfahrzeuge werden die dafür bestimmten Mittel im Investitions- und Tilgungsfonds von 1,5 auf fünf Milliarden Euro erhöht. Dadurch wird zugleich das Fördervolumen des Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds von 16,9 auf 20,4 Milliarden Euro vergrößert. Für das Sondervermögen kann das Finanzministerium Kredite bis zu 25,2 statt bisher 21 Milliarden Euro aufnehmen.
Die Koalition hatte am 27. Mai im Wirtschaftsausschuss zwei Änderungen an dem Entwurf vorgenommen. Da absehbar sei, dass einige besonders nachgefragte Pkw-Typen nicht in der vom Gesetz verlangten Frist von sechs Monaten ausgeliefert und zugelassen werden könnten, wurde die Frist auf neun Monate verlängert. Sonst hätte die Prämie an die Autokäufer nicht ausgezahlt werden können, obwohl diese eventuelle Verzögerungen nicht beeinflussen könnten. Spätester Zeitpunkt für die Zulassung eines Neuwagens bleibt aber der 30. Juni 2010. Die im Fonds enthaltenen Mittel für Gebäudesanierung können in Zukunft auch für Kulturdenkmäler verwendet werden.
Abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der Linksfraktion, die erreichen wollte, dass die Prämie bei Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Außer der Linksfraktion war noch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Änderung.