Der Finanzausschuss hat am 27. Mai umfangreiche Änderungen am Entwurf der Bundesregierung für das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung ( 16/12254, 16/12525) vorgenommen, mit dem Bürger und Unternehmen in Milliardenhöhe steuerlich entlastet werden. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD stimmten dem Gesetzentwurf zu, die FDP-Fraktion war dagegen, während sich Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten.
Die Unionsfraktion erklärte, die Bürger würden um insgesamt 16 bis 17 Milliarden Euro entlastet, da die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Einkommensteuer absetzbar seien. Besonders wichtig sei, dass Privatversicherte künftig die Beiträge für ihre Kinder absetzen könnten. Auch die Wirtschaft werde unter anderem durch Änderungen an der Zinsschranke entlastet. Nach Ansicht der SPD-Fraktion geht es aber nicht darum, die Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform rückgängig zu machen. Es würden einige Maßnahmen befristet verändert, damit Unternehmen besser durch die Krise kommen würden. Die FDP-Fraktion warf der Koalition vor, bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen zu kurz gesprungen zu sein. Die Maßnahmen für die Unternehmen seien nicht ausreichend und die Befristungen nicht überzeugend. Die Linksfraktion wies darauf hin, dass es sich bei der Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge um einen Rechtsanspruch der Bürger aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils handele und nicht um Wohltaten der Koalition. Die Umsetzung sei jedoch enttäuschend. So wäre die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wünschenswert gewesen.
Bündnis 90/Die Grünen begrüßten einige Änderungen, etwa beim Kindergeld und den Zuschüssen für Schulbedarf für Kinder aus bedürftigen Familien. Aber die steuerlichen Änderungen im Unternehmensbereich seien nicht krisentauglich. Die Fraktion bedauerte, dass private Steuerberatungskosten entgegen der Forderung des Bundesrates nicht abgesetzt werden könnten. Nach dem Entwurf werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 voll steuerlich absetzbar, soweit sie nicht für Chefarztleistungen und Einzelzimmer bestimmt sind.