ABGEORDNETENREISEN
Bericht über Aktivitäten vorgelegt
Brüssel ist das Hauptziel der Abgeordnetenreisen, die zwischen Januar 2008 bis September 2009 stattgefunden haben. Das geht aus der Unterrichtung über die internationalen Aktivitäten und Verpflichtungen des Bundestages ( 16/14145) hervor, die Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) am 29. Oktober vorgelegt hat.
In zahlreichen Gesprächsrunden wurden demnach in Brüssel mit Vertretern der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments europapolitische Fragen sowie Themen der Finanz,- Steuer-, und Wirtschaftspolitik erörtert. Darüber hinaus nahmen Mitglieder des Bundestages dort unter anderem an Konferenzen der EU-Mitgliedstaaten sowie an anderen Parlamentariertreffen teil.
Als weitere häufig bereiste Ziele weist der Bericht Frankreich, USA und Russland aus. Die im Berichtszeitraum erfolgten Reisen der Mitglieder des Bundestages hatten ausweislich der Unterrichtung insbesondere Fragen der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise sowie des internationalen Terrorismus zum Thema, ferner ethnische Konflikte und die Bekämpfung von Armut und HIV/Aids sowie klimapolitische Aspekte.
Im Ergebnis hält der Bericht fest, dass Bundestagsabgeordnete in den zurückliegenden Jahren vor allem in den Staaten Mittel- und Osteuropas auf vielfältige Weise zur Entwicklung demokratischer Rechts- und Verfassungsstrukturen und zum Aufbau stabiler parlamentarischer Organisationsstrukturen beigetragen hätten. Auch bei der Verhandlung und Überarbeitung europäischer Vertragswerke leiste der Bundestag einen bedeutenden Beitrag. Kerngebiete des parlamentarischen Engagements seien zudem die Unterstützung junger Demokratien sowie die Förderung der Menschenrechte. Insgesamt könne eine zunehmende Parlamentarisierung der Außenpolitik festgestellt werden, heißt es in der Vorlage weiter. Eine verantwortlich handelnde, grenzüberschreitende interparlamentarische Kooperation sei nur gegeben, wenn die Abgeordneten die Möglichkeit hätten, die politische, wirtschaftliche und soziale Situation in den jeweiligen Staaten zu beurteilen.
Der Bericht gibt im einzelnen Auskunft über die Reisen der Präsidiumsmitglieder, der Ausschüsse und der Parlamentariergruppen sowie über Einzeldienstreisen der Abgeordneten und über Reisen zu Konferenzen und Sitzungen der internationalen parlamentarischen Versammlungen. Für den Berichtszeitraum weist die Unterrichtung eine Gesamtzahl von 1.236 Reisen aus. Die Kosten werden dabei mit insgesamt rund 5,02 Millionen Euro beziffert. Grundlage der Berichtspflicht ist eine Empfehlung des Ältestenrats, wonach der Bundestagspräsident jeweils in der Mitte und zum Ende einer Wahlperiode eine Übersicht über die Auslandsdienstreisen und Gegenbesuche sowie die Reisen offizieller Delegationen und Parlamentariergruppendelegationen zusammenstellen soll.