11. Bundestag (1949-1953) Paul Löbe (SPD), Jahrgang 1875
12. Bundestag (1953-1957) Marie-Elisabeth Lüders (FDP), Jg. 1878
13. Bundestag (1957-1961) Marie-Elisabeth Lüders (FDP), Jg. 1878
14. Bundestag (1961-1965) Robert Pferdmenges (CDU), Jg. 1880
15. Bundestag (1965-1969) Konrad Adenauer (CDU)*, Jg. 1876
16. Bundestag (1969-1972) William Borm (FDP), Jg. 1895
17. Bundestag (1972-1976) Ludwig Erhard (CDU), Jg. 1897
18. Bundestag (1976-1980) Ludwig Erhardt (CDU)*, Jg. 1897
19. Bundestag (1980-1983) Herbert Wehner (SPD), Jg. 1906
10. Bundestag (1983-1987) Willy Brandt (SPD), Jg. 1913
11. Bundestag (1987-1990) Willy Brandt (SPD), Jg. 1913
12. Bundestag (1990-1994) Willy Brandt (SPD)*, Jg. 1913
13. Bundestag (1994-1998) Stefan Heym (PDS)**, Jg. 1913
14. Bundestag (1998-2002) Fred Gebhardt (PDS)*, Jg. 1928
15. Bundestag (2002-2005) Otto Schily (SPD), Jg. 1932
16. Bundestag (2005-2009) Otto Schily (SPD), Jg. 1932
17. Bundestag (2009-...) Heinz Riesenhuber (CDU), Jg. 1935
(* Während der Wahlperiode verstorben)
(** Mandatsniederlegung während der Wahlperiode)
Nicht bei allen Aufgeführten handelt es sich um die ältesten Mitglieder des Bundestages. Zwei älteste Abgeordnete haben auf ihre Rolle als Alterspräsident verzichtet. Gleich drei Mal - 1953, 1957 und 1961 - überließ der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) dem oder der zweitältesten MdB das Amt. Der SPD-Abgeordnete Egon Franke verzichtete1983 ebenfalls und ließ dem acht Monate jüngeren Alt-Kanzler Willy Brandt (SPD) den Vortritt.
Dass der Alterspräsident die erste Sitzung eines neu gewählten Bundestages eröffnet, ist in der Geschäftsordnung des Bundestages festgeschrieben. Dort heißt es in Paragraf 1: "In der ersten Sitzung des Bundestages führt das an Jahren älteste oder, wenn es ablehnt, das nächstälteste Mitglied des Bundestages den Vorsitz, bis der neugewählte Präsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt." Mit der Sitzungsleitung geht einher, dass der Alterspräsident als erster Abgeordneter im neu gewählten Parlament eine Rede halten kann. Es besteht außerdem - zumindest theoretisch - die Möglichkeit, dass der Alterspräsident auch während einer Legislaturperiode noch einmal in Erscheinung tritt und die Leitung einer Plenarsitzung übernimmt: wenn sowohl der Präsident als auch seine Stellvertreter verhindert sind - so sieht es Paragraf 8 der Geschäftsordnung vor. Das ist bisher nie vorgekommen.