Das Präsidium besteht aus dem traditionell aus der größten Fraktion vorgeschlagenen Bundestagspräsidenten und seinen Stellvertreterinnen und Stellvertretern – in dieser Wahlperiode aus jeder Fraktion einer. Sie können, zur Stärkung einer unabhängigen Amtsführung, während der Legislaturperiode nicht abgewählt werden. Der Präsident und seine Stellvertreter wechseln sich in der Sitzungsleitung in der Regel alle zwei Stunden ab und sorgen für die Einhaltung der Redezeiten und die Wahrung der Ordnung. Das Präsidium kommt in jeder Sitzungswoche zusammen und beschäftigt sich mit Angelegenheiten, die die Leitung des Hauses betreffen. Auf seinem Tisch landen zum Beispiel Personalentscheidungen der Bundestagsverwaltung, Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit des Parlamentes oder Verträge des Bundestages.
Der Ältestenrat trifft die wichtigen Entscheidungen zur Organisation der parlamentarischen Arbeit. Er besteht aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertretern und 23 weiteren Abgeordneten, die je nach Stärke von den Fraktionen entsandt werden – und natürlich nicht nur ältere (aber erfahrene) Abgeordnete sein sollten. Auch ein Vertreter der Bundesregierung nimmt an den Sitzungen teil. Der Ältestenrat plant die Sitzungen und greift Absprachen der Parlamentarischen Geschäftsführer für die Themenabfolge auf. Bei Konflikten im Plenum kommt er spontan zusammen, um nach Streitlösungen zu suchen. Der Ältestenrat berät den Bundestagspräsidenten. Er entscheidet nicht per Mehrheit, sondern im Konsens. Zudem setzt er selbst wiederum Kommissionen ein, die sich etwa eingehender mit Raumangelegenheiten, Mitarbeitern oder Informationstechnik befassen.
Parlamentarisches KontrollgremiumDas Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist die Antwort des Bundestages auf die Herausforderung, dass Nachrichtendienste erfolgreich nur im Geheimen agieren können, dass es aber auch in diesem Regierungsbereich keinen kontrollfreien Raum geben darf. Die elf Mitglieder des PKGr (CDU/CSU: 4, SPD: 3, FDP: 2, Die Linke: 1, Bündnis 90/Die Grünen: 1) haben Anspruch darauf, von der Bundesregierung über die Arbeit von Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abschirmdienst und Verfassungsschutz auf dem Laufenden gehalten zu werden. Sie sind zu besonderer Geheimhaltung verpflichtet und können Akteneinsicht und Berichte verlangen und sich auch bei den Diensten direkt umschauen.
Wenn vermeintliche Missstände in Regierung und Verwaltung oder Fehlverhalten von Politikern im Raum stehen, kann beziehungsweise muss der Bundestag auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einrichten. Er versucht dann ähnlich den Verhandlungen in einem Strafprozess, die Vorgänge aufzuklären und Verantwortlichkeiten zu ermitteln. Meinungsunterschiede entstehen zuweilen bei der Anforderung von Akten der Bundesregierung, wenn der Untersuchungsausschuss die Herbeiziehung für nötig hält, die Regierung sie aber dem geschützten „Arkanbereich” zuordnet, über die sie keine Auskunft geben muss. Auch in der politischen Bewertung der Erkenntnisse gehen die Meinungen oft auseinander. In der vergangenen Wahlperiode richteten sich Untersuchungen auf Vorgänge im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und auf Hintergründe der Beinahe-Pleite bei der Bank HRE.
Enquete-Kommissionen (Enquete = franz. = untersuchen) stellen Gremien des Bundestages dar, die jenseits der Tagespolitik wichtige Fragestellungen über Jahre hinweg intensivst beleuchten. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie von vorneherein auf politisch nutzbare, anspruchsvolle wissenschaftliche Erkenntnisse angelegt sind, indem sie je zur Hälfte aus Abgeordneten und Wissenschaftlern bestehen. In der vergangenen Wahlperiode setzte beispielsweise die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland” wichtige Akzente mit über 400 Handlungsempfehlungen für bessere kulturelle Rahmenbedingungen. Die erarbeiteten Zwischen- und Abschlussberichte werden schnell zu Standardwerken für Theorie und Praxis. Für diese Wahlperiode hat der Bundestag die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft” eingesetzt.
Jeder Ausschuss kann zur Vorbereitung seiner Arbeit Unterausschüsse einsetzen. Diese werden entweder zur Beratung eines bestimmten Gesetzentwurfes oder eines besonderen Problems eingesetzt. Sie können auch für bestimmte Teilgebiete während der gesamten Wahlperiode eingerichtet werden. Im 17. Deutschen Bundestag haben vier Ausschüsse nach ihrer Konstituierung am Beginn der Wahlperiode einen oder mehrere Unterausschüsse eingesetzt. Dazu zählen der Auswärtige Ausschuss, der Haushaltsausschuss, der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Der Gemeinsame Ausschuss ist in der Verfassung als Notparlament vorgeschrieben. Er wird unter dem Vorsitz des Bundestagspräsidenten aktiv, wenn das Parlament selbst, etwa im Verteidigungsfall, am Zusammentreten gehindert ist. Von den 48 Mitgliedern entsendet der Bundestag 32 (CDU/CSU: 12, SPD: 8, FDP: 5, Die Linke: 3, Bündnis 90/Die Grünen: 3), von denen keines der Bundesregierung angehören darf. Das übrige Drittel entsendet der Bundesrat – je Bundesland eines. In Friedenszeiten hat der Gemeinsame Ausschuss keinerlei Relevanz, er wird lediglich über Planungen der Regierung informiert. Im Verteidigungsfall gehen alle Rechte von Bundestag und Bundesrat auf ihn über. Er darf allerdings nicht die Verfassung ändern, keinerlei Hoheitsrechte übertragen und auch das Bundesgebiet nicht neu gliedern.
Der Vermittlungsausschuss ist ein von Bundestag und Bundesrat paritätisch besetztes Gremium. Es tritt zusammen, wenn ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit findet. Dann geht es um Kompromisse. Der Bundesrat entsendet aus jedem der 16 Bundesländer ein Mitglied, die 16 Mitglieder des Bundestages entsprechen den Fraktionsstärken – CDU/CSU: 7, SPD: 4, FDP: 2, Die Linke: 2, Bündnis 90/Die Grünen: 1. Ins Licht der Öffentlichkeit rückt der Vermittlungsausschuss in Zeiten, in denen die Parteien, die im Bundestag die Mehrheit stellen, keine Mehrheit im Bundesrat besitzen. Aber auch bei „gleicher Farbe” ist der Ausschuss nicht beschäftigungslos, denn auch unter Parteifreunden sind die Interessen zwischen Bundes- und Landespolitikern nicht immer deckungsgleich.
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Erschienen am 25. März 2010