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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Gültig ab: 11.03.2010 14:58
Autor: S. Deutsch
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Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Schiedsrichter im Parlamentsbetrieb

Zu den ersten Entscheidungen eines neu gewählten Bundestages gehört das Regelwerk, nach dem er seine Beratungen und Beschlüsse organisieren und Konflikte lösen will. Die Geschäftsordnung steht also am Anfang, und vermutlich deshalb wird dieses Gremium auch „Erster Ausschuss” genannt. Damit ist der Job aber nicht erledigt. Ständig gilt es, das Funktionieren des parlamentarischen Räderwerkes zu begleiten, über die Immunität zu wachen, die Stasi-Überprüfung der Abgeordneten zu betreuen und nicht zuletzt Einsprüche gegen Wahlen zu behandeln.

Geschäftsordnung

© DBT

In Immunitätsangelegenheiten muss es manchmal schnell, gründlich und leise gehen. Dann entfernen die Ausschussmitglieder sogar die Akkus aus den Handys, wenn zum Beispiel ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, um das Verhalten eines Abgeordneten genau unter die Lupe nehmen zu können. Und der soll natürlich nicht gewarnt werden, auch wenn der Bundestag vorher zustimmen und deshalb der Ausschuss das Ansinnen überprüfen muss.

Die Abgeordneten sind vor ungerechtfertigter Strafverfolgung geschützt. Um das Verfahren zu beschleunigen, hebt der Bundestag zu Beginn einer Wahlperiode die Immunität aller Abgeordneten insofern auf, als er die Durchführung von Ermittlungsverfahren grundsätzlich genehmigt. Er behält sich jedoch das Recht vor, binnen 48 Stunden nach Anzeige des Verfahrens das grüne Licht zurückzuziehen - wenn sich der Immunitätsausschuss querstellt. Bei schwerwiegenderen Eingriffen muss der Bundestag jedoch zustimmen. Nachdem in der Vergangenheit die Verärgerung über die unordentliche Bearbeitung von einigen Immunitätsfällen gewachsen war, fand ein Gespräch mit den Generalstaatsanwaltschaften statt, in dem der Ausschuss einige konkrete Fälle schilderte - in der Hoffnung, dass nun in jedem Einzelfall die Justiz Verfahren nun sorgfältiger vorbereitet. In einem eigenen, nur zum Teil personenidentischen Ausschuss geht es zudem um die Prüfung der Bundestags- und der Europawahlen in Deutschland. Zurzeit setzt er sich mit 54 (Europa) bzw. 162 Einsprüchen auseinander. Etwa mit den Vorwürfen, es seien Parteien zu Unrecht von den Wahlen ausgeschlossen worden.

Der Ausschuss ist sogar mit eigenem Initiativrecht zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages ausgestattet. Aktuell geht es vor allem darum, die Abläufe im Bundestag so neu zu organisieren, dass die größeren Einwirkungsmöglichkeiten auf EU-Entscheidungen optimal wahrgenommen werden können. Nicht zuletzt hat der Ausschuss die Federführung bei der Überprüfung von Abgeordneten auf eine Mitarbeit beim früheren Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Das Gremium nimmt Anträge auf freiwillige Überprüfung entgegen und kann auch von sich aus einzelnen Verdachtsfällen nachgehen und je nach Ergebnis Stasiverwicklungen benennen.

Thomas Strobl
„Es ist uns wichtig, die gestärkte Rolle der Parlamente in der EU nun auch in die Geschäftsordnung des Bundestages zu integrieren. Dabei machen wir uns nicht von aktuellen Mehrheitsverhältnissen abhängig, sondern bemühen uns um kluge Regelungen, die langfristig bestehen.”
Thomas Strobl, CDU
Ausschussvorsitzender: Thomas Strobl, CDU
Der Ausschuss hat 13 Mitglieder, CDU/CSU: 5, SPD: 3, FDP: 2, Die Linke: 2, Bündnis 90/Die Grünen: 1.
E-Mail: go-ausschuss@bundestag.de

 

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Die Gremien des Deutschen Bundestages

Text: Gregor Mayntz 
Erschienen am 25. März 2010


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