In Deutschland hat jeder ein Recht auf Auskunft,
Benachrichtigung, Einwilligung und Widerspruch, was die Verwendung
seiner persönlichen Daten betrifft. Jeder, unabhängig von
Alter, Wohnsitz und Nationalität, hat ein Recht zu erfahren,
woher die Daten, die zu seiner Person gespeichert werden, stammen
und an wen sie weitergegeben werden. Wollen Behörden und
Unternehmen die Daten an andere Stellen übermitteln,
müssen sie alle Betroffenen benachrichtigen. Personenbezogene
Daten dürfen grundsätzlich nur dann erhoben, verarbeitet
und genutzt werden, wenn dies gesetzlich ausdrücklich erlaubt
ist oder wenn der Betroffene dazu freiwillig seine Einwilligung
schriftlich erklärt hat. Dabei hat jeder das Recht, einer
Nutzung oder Verarbeitung seiner freiwillig abgegebenen Daten zu
widersprechen.
Grundlegend ist das Prinzip der Zweckbindung: Behörden und
Unternehmen dürfen personenbezogene Daten nur zu den Zwecken
verarbeiten, für die sie erhoben beziehungsweise gespeichert
worden sind. Allerdings gibt es Ausnahmen: Eine nicht
zweckgebundene Verarbeitung ist erlaubt, wenn eine Rechtsvorschrift
eine andere Verarbeitung vorsieht, wenn der Betroffene eingewilligt
hat oder es offensichtlich im Interesse des Betroffenen liegt. Wenn
Daten allgemein zugänglich sind oder veröffentlicht
werden dürfen, dürfen sie ebenfalls verwendet werden.
Auch zur Verfolgung von Straftaten, für die Forschung oder
wenn die Rechte anderer schwerwiegend bedroht sind, ist eine
Verwendung erlaubt. Unternehmen dürfen bestimmte, gesetzlich
eng umrissene Kundendaten außerdem für Zwecke der
Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten.
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Erschienen am 19. November 2008