Der Streit schwelt seit Jahren, jetzt geht er in die nächste Runde. Wie stark soll sich der Bund an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von Langzeitarbeitslosen beteiligen? Alljährlich, wenn die exakten Prozentsätze für das darauffolgende Jahr festgezurrt werden, streiten Bund und Länder aufs Neue. Aktueller Anlass ist nun ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 17/41), der am 26. November in erster Lesung im Bundestag behandelt und zur weiteren Beratung in den Ausschuss Arbeit und Soziales überwiesen wurde. Danach würde der Bund im kommenden Jahr für Baden-Württemberg 27 Prozent, für Rheinland-Pfalz 33 Prozent und für die übrigen Bundesländer 23 Prozent der Kosten übernehmen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Beteiligung des Bundes in Höhe von 23,6 Prozent.
Zu wenig, moniert die Fraktion Die Linke in einem entsprechenden Antrag ( 17/75). Nicht ausreichend, argumentieren auch die Länder in einer Stellungnahme des Bundesrates und fordern Änderungen der Berechnungsformel. Hauptkritikpunkt der Länder im Einklang mit der Linken: Die bisher maßgebliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften stehe in keinem direkt proportionalen Verhältnis zur Entwicklung der Ausgaben der Kommunen. Die Bundesregierung hält dagegen: Die Anpassung gewährleiste, dass die Kommunen entsprechend der geltenden Gesetze "um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden", heißt es in dem Gesetzentwurf. Daher lehnt schwarz-gelb eine Änderung der Berechnungsformel ab. "Würde die Forderung des Bundesrates umgesetzt, die Bundesbeteiligung gemäß der Ausgabenentwicklung anzupassen, hätte der Bund steigende Ausgaben für Unterkunft und Heizung unabhängig von deren Ursachen zu tragen", heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung.