BUNDESRAT
Kinderlärm soll nicht als »schädliche Umwelteinwirkung« gelten
Wenn Kinder spielen, kann es laut werden. Wenn der Eigenheimbesitzer seinen Rasenmäher anwirft, ebenfalls. Bei Streitigkeiten um den Lärm wird bisher in beiden Fällen das Bundes-Immissionsschutzgesetz herangezogen. Mit der Folge, dass zuletzt auch Kindertagesstätten wegen zu hoher Lärmbelästigung geschlossen wurden. Damit das künftig nicht mehr passiert, hat Rheinland- Pfalz dem Bundesrat einen Entschließungsantrag vorgelegt, dem sich Brandenburg, Bremen und Hessen angeschlossen haben. Grundtenor der Vorlage: Kinderlärm darf nicht mit Industrielärm gleichgesetzt werden.
Ein "klares Signal für Kinderfreundlichkeit in der Rechtssprechung" solle damit gesetzt werden, betonte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad (SPD) bei der Einbringung der Vorlage am 27. November. "Wenn Kinder raufen und lärmen, gehört das zu ihrer Entwicklung", sagte Conrad. Die Bundesregierung solle daher in einer Ergänzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes klarstellen, "dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne dieses Gesetzes darstellt", heißt es in der Entschließung. Dazu müsse eine Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch erfolgen, um beispielsweise für das Mietrecht festzustellen, dass Kinderlärm "keine wesentliche Beeinträchtigung der Mietsache" ist.
Außerdem soll der Betrieb von Kitas in reinen Wohngebieten generell für zulässig erklärt werden. Bisher lässt das Baurecht dies nur in Ausnahmefällen zu. Nachdem es in jüngster Zeit mehrere Urteile gegen Kitas gegeben habe, hätten einzelne Länder eigene Gesetze erlassen, sagte Conrad. Benötigt werde jedoch eine "umfassende Regelung", die nur auf Bundesebene umgesetzt werden könne.
Sollte der Bundesrat diese Entschließung fassen, trifft er bei der Bundesregierung wahrscheinlich auf offene Ohren. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP vorgesehen, gesetzlich dafür zu sorgen, dass Klagen gegen Kinderlärm nicht mehr möglich sind.