JUSTIZ
Bundesrat macht sich für Gesetzesverschärfung stark
Der Kampf gegen Drogenmissbrauch in Haftanstalten soll nach dem Willen des Bundesrates verschärft werden. Die Länderkammer beschloss am 27. November auf Antrag Nordrhein-Westfalens, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Ziel ist es, den Strafrahmen für das Einschmuggeln von Rauschgift in eine Vollzugsanstalt deutlich zu erhöhen.
Derzeit reicht der Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Nach dem Bundesratsentwurf soll "das Einbringen von Rauschgift in eine Vollzugsanstalt, das Handeltreiben mit sowie die Veräußerung und Abgabe von Betäubungsmitteln im Vollzug" in den Katalog besonders schwerer Fälle aufgenommen werden. Damit würden diese Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.
In der Begründung verweisen die Autoren des Entwurfs auf Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation, wonach etwa ein Drittel der in Europa inhaftierten Gefangenen drogenabhängig ist. Dabei setze die Mehrzahl der Betroffenen ihren Konsum während der Haft fort.
Zugleich bedrohe der "Zustrom illegaler Drogen in die Vollzugsanstalten" auch die Gesundheit anderer Gefangener, die infolge ihrer Isolation, der Gleichförmigkeit des Haftalltags und der häufig empfundenen Perspektivlosigkeit besonders anfällig für den Drogenkonsum seien. "Nach dem Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung ist der Anteil intravenöser Drogenkonsumenten in Haftanstalten gegenüber der Allgemeinbevölkerung um das 73- bis 98-fache erhöht", heißt es dazu in der Vorlage.